Große Rentenlücke zwischen Mann und Frau: Mit 47 Prozent Unterschied in der Altersversorgung liegt Luxemburg sogar EU-weit an der Spitze

Luxemburg · Der Rentenunterschied zwischen Mann und Frau in Luxemburg ist enorm. Das Großherzogtum liegt mit 47 Prozent sogar in der EU an der Spitze, sogar noch vor Deutschland mit 44 Prozent. Die Regierung will die Lücke schließen, heißt es nun.

Luxemburg. Die Unterschiede zwischen der Höhe der Rente bei Frauen und Männern sind europaweit bedenklich. Laut den aktuellen Statistiken liegt der durchschnittliche Unterschied bei 39 Prozent. In immerhin 17 von insgesamt 28 Ländern ist die Lücke größer als 30 Prozent. Luxemburg hält in diesem Zusammenhang die Spitzenposition, mit einem Unterschied von 47 Prozent, gefolgt von Deutschland mit 44 Prozent.Weiterversicherung möglich


Zwar wurde in den letzten Jahren eine ganze Reihe Kompensierungsmaßnahmen eingeführt, wie die Babyjahre, die Erziehungszeiten oder die Möglichkeit, Versicherungsjahre "nachzukaufen". Aber trotz dieser Bemühungen sei es zu keiner Annäherung zwischen den Rentenbeträgen gekommen, bedauert die konservative CSV-Abgeordnete Sylvie Andrich-Duval und fordert vom Sozialminister und der Ministerin für Chancengleichheit Auskunft darüber, welche Maßnahmen in Luxemburg noch vorgesehen sind. Die Einführung der kostengünstigen fakultativen Weiterversicherung werde sich wohl kaum auf die Höhe des Rentenbezugs auswirken, so die Parlamentarierin.

In ihrer gemeinsamen Antwort erklären der Sozialminister Romain Schneider und Gleichstellungsministerin Lydia Mutsch, dass eine Bilanz der Rentenreform von 2017 auf 2016, auf Basis der Zahlen von 2015, vorgeschoben wurde. Insgesamt 1126 Personen profitierten nun 2015 von der in der Pensionsreform vorgesehenen kostengünstigen Weiterversicherung: 831 Frauen und 295 Männer. Die Zahl habe sich im Vergleich zu den Vorjahren erhöht, so die Minister. Ziel dieser Maßnahme sei es aber nicht, den Versicherten eine Erhöhung ihrer Rente zu ermöglichen, sondern vielmehr ihre Versicherungszeiten aufzustocken, damit sie ihre Vericherungskarriere auf 40 Jahre vervollständigen können oder das Recht auf eine Mindestrente erhalten.

Als Gründe für die Rentenunterschiede zwischen den Geschlechtern sehen die Minister die unterschiedliche Höhe der Löhne und die kürzeren Versicherungszeiten der Frauen, die oft ihre Arbeitszeit reduzieren oder eine mehrjährige Arbeitspause wegen der Kindererziehung einlegen. Bei den Löhnen könne die Rentenreform keinen Einfluss nehmen, weil die Höhe der Rente zum Teil von der Höhe der eingezahlten Beträge abhänge. Bei der Arbeitszeitreduzierung aus familiären Gründen arbeiteten das Justizministerium und das Sozialversicherungsministerium derzeit Lösungen aus, wird in der Antwort betont.Ausgleich bei Scheidung?


So soll unter anderem die Verteilung der während der Ehe oder Partnerschaft angesparten Rechte im Scheidungsfall überdacht werden. So könnte im Scheidungsfall eine Ausgleichszahlung für den Partner, der weniger hohe Rentenbezüge aufgrund einer Arbeitszeitreduzierung hat, eine Lösung darstellen. Die Höhe dieser Ausgleichszahlung würde zum Zeitpunkt der Aufteilung des Vermögens festgelegt.

In dem Zusammenhang seien auch Zusatzversicherungen möglich. Allgemeine Maßnahmen, welche die Rentenlücke zwischen den Geschlechtern ausgleichen soll, seien aber im Augenblick nicht vorgesehen, so die Minister. So bleibt zum Beispiel die Verteilung der Einkommen in einer Ehe oder einer Partnerschaft immer noch eine Verhandlungssache. red

Dieser Text ist im Luxemburger Tageblatt erschienen.

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