Luxemburg: "Wichtigkeit" von Glaubensgemeinschaften entscheidet über finanzielle Unterstützung durch Staat

Luxemburg · Nach der "mündlichen" folgt jetzt in Luxemburg die "schriftliche" Einigung zwischen Staat und Kirche. Premier Xavier Bettel präsentierte am Dienstag den 36-Punkte-Plan der Regierung.

Zunächst informierte Premierminister Xavier Bettel am Dienstagmorgen die zuständigen Parlamentsauschüsse. 36 Punkte auf neun Seiten sollen in Zukunft das Verhältnis zwischen Staat und Kirche regeln.

Am Montagabend hatten sich die Glaubensgemeinschaften nach zähen Verhandlungen mit der Regierung zunächst "mündlich" geeinigt. Bischof Jean-Claude Hollerich hatte sich nach den Verhandlungen bestürzt gezeigt: "Die Einigung wird der Kirche wehtun. Die Einigung werde einen großen finanziellen Impakt haben."

Debatte anstoßen

Am Dienstagnachmittag will Premierminister Xavier Bettel im Parlament über das Abkommen eine Debatte anstoßen. Ob der 36-Punkte-Plan von den Glaubensgemeinschaften und dem Parlament am Ende abgesegnet wird, steht aber noch in den Sternen. Im Parlament ist eine eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig. Die Stimmen der CSV sind für die Verfassungsänderung wichtig.

In dem Katalog der Regierung geht es unter anderem um die künftige Finanzierung der Glaubensgemeinschaften in Luxemburg. Dabei wird die finanzielle Unterstützung je nach "Wichtigkeit" der Religion im Land gestaffelt. Das bedeutet aber auch bittere Einschnitte.

So soll die Katholische Kirche 6,7 Millionen Euro erhalten. Die Muslime bekommen nach den Plänen der Regierung künftig 450.000 Euro. Diese Summe gilt auch für die Protestantische Kirche. Das Judentum in Luxemburg erhält 315.000 Euro. Die Orthodoxe Kirche bekommt 285.000 Euro und die Anglikanische Kirche 125.000 Euro.

Ausgliederung und Kontrolle

Halten sich die Glaubengemeinschaften nicht an das Abkommen, kann es gekündigt werden. Wird der finanzielle Rahmen (mehr als 500.000 Euro) gesprengt, müssen zum Jahresende die Konnten von einem unabhängigen Buchhalter kontrolliert werden.

Was die Kirchenfabriken angeht, soll ein altes Dekret von 1809 aufgehoben werden. Damit würde in Zukunft die Verantwortung von Kirchengebäuden und anderer Gütern einem öffentlichen Fonds übertragen. Dieser wird allerdings von der katholischen Kirche kontrolliert. Sollen Gebäude verkauft werden, hätten Staat oder Kommunen alleiniges Vorkaufsrecht.

Werteunterricht statt Religionskunde

Geistliche sollen mit 65 in Rente geschickt werden. Werteunterricht sollen den Religionsunterricht ersetzen. Die Planungen dafür soll das Schulministerium übernhemen. Entsprechende Schulungen sollen die betroffenen Religionslehrer erhalten. Für das Priesterseminar steht nach den Plänen der Regierung eine Revolution an. Das Ausbildungszentrum Jean XXIII soll in Zukunft dem Hochschulministerium unterstehen. Es soll sich zu einem religionsübergreifenden Ausbildungszentrum entwickeln.

Quelle: Tageblatt.lu

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