Tierischer Besuch in Luxemburg: Polizei entdeckt, dass ein Mann Wildtiere im Garten hält

Düdelingen · Das war mal ein tierischer Besuch: Die Naturverwaltung und die Polizei in Luxemburg haben einem Mann in Cruchten (Luxemburg) besucht. In seinem Garten entdeckten sie, dass er Wildtiere hält. Das ist verboten - daher droht nun eine saftige Strafe.

 Ein Reh steht im Garten. Für einen Mann aus Luxemburg wird das nun zum Problem - er hat verboten Wildtiere gehalten.

Ein Reh steht im Garten. Für einen Mann aus Luxemburg wird das nun zum Problem - er hat verboten Wildtiere gehalten.

Foto: Police Grand-Ducale

Ein Reh, fünf Sperlinge, vier Teichhühner, zwei Turteltauben, zwei Amseln eine Ringeltaube und ein Distelfink: Besucher der luxemburgischen Naturverwaltung und der Polizei staunten nicht schlecht, was sie bei einem Mann im luxemburgischen Cruchten im Garten vorfanden.

Anwohner hatten offenbar den Tipp gegeben, dass ein Nachbar Wildtiere hält. Das ist in Luxemburg nicht erlaubt. Deshalb beschlagnahmten die Beamten die Tiere und brachten sie in eine Pflegestation in Düdelingen. Immerhin: "Den Tieren geht es gut", teilt die Polizei mit.

Dem einstigen Besitzer dürfte das wenig helfen. Laut Gesetz sind solchen Verstößen eine Geldstrafe von bis zu 750 000 Euro und eine Haftstrafe von bis zu sechs Monaten möglich, heißt es von der Polizei.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort