Trotz Gutscheinen für Kinderbetreuung: Grenzgänger pfeifen bislang auf Luxemburger Kitas

Luxemburg · Ab September können die in Luxemburg üblichen Gutscheine für außerschulische Betreuung auch von Grenzgängern genutzt werden. Doch das Interesse hält sich bislang in Grenzen.

Der Luxemburger Bildungsminister Claude Meisch (DP) hat im Januar einen Gesetzesentwurf vorgestellt, der das neue System der "Chèques-Service" (Gutscheine für außerschulische Betreuung von Kindern) beinhaltet. In Kraft treten soll das Gesetz im Herbst diesen Jahres.

Die Gutscheine für außerschulische Kinderbetreuung (etwa Kita-Betreuung) können künftig auch von Grenzgängern in Anspruch genommen werden. Laut L'essentiel könnten die Gutscheine in luxemburgischen Einrichtungen, aber auch in Kinderkrippen über der Grenze eingelöst werden - aber nur dann, wenn sie gewissen, im Gesetz vorgeschriebenen Kriterien entsprechen.

Doch das Interesse hält sich noch in Grenzen. Bisher habe das Bildungsministerium "keine spezifische Anfrage für die Dienstleistungen aus dem Ausland erhalten", so Marcia Proietti aus dem Ministerium zu L'essentiel. Gemeinden, Regionen und Dienste der Nachbarländer Luxemburgs haben sich informiert, aber bis jetzt noch keine förmliche Anfrage gestellt, so das Bildungsministerium in Luxemburg weiter.

Grenzgänger müssen sich an die nationale Kasse für Familienleistungen (CNPF) wenden, um die Gutscheine zu beantragen.

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