Der Fiskus fährt mit

Rund 28 000 Pendler aus der Region fahren Tag für Tag nach Luxemburg zur Arbeit. Doch weil sie in Deutschland wohnen, schaut ihnen das Finanzamt genau über die Schultern. Worauf Sie als Pendler achten müssen, erfahren Sie in unsrer Pendler-Serie.

 Pendler, die in Luxemburg arbeiten, müssen darauf achten, ob sie in Deutschland Steuern zahlen müssen. TV-Foto: Friedemann Vetter

Pendler, die in Luxemburg arbeiten, müssen darauf achten, ob sie in Deutschland Steuern zahlen müssen. TV-Foto: Friedemann Vetter

Luxemburg. Jung, ledig, erfolgreich. Auf nicht wenige Pendler aus der Region trifft genau das zu. Für sie sieht die Welt auch steuertechnisch in vielen Fällen sehr einfach aus. Wer als Lediger im Angestelltenverhältnis - etwa als Bankangestellter, Krankenpfleger oder -schwester oder als Lehrer - in Luxemburg arbeitet und sonst keine anderen Einkünfte hat, braucht sich keine Sorgen um den Fiskus zu machen. Sein Lohn wird in Luxemburg versteuert, über den Lohnsteuerabzug. In Deutschland besteht für ihn keine Steuererklärungspflicht. Etwas schwieriger wird allerdings die Situation, wenn der Arbeitsort nicht eindeutig festgelegt ist.


Beispiel 1:
Ich bin alleinstehend, wohne in Deutschland und arbeite ausschließlich in Luxemburg. Wo wird mein Lohn versteuert? Julia Köster, Finanzamt Trier: Aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Luxemburg hat Luxemburg das Besteuerungsrecht für Ihren Arbeitslohn.

Muss ich in Deutschland eine Einkommenssteuererklärung abgeben?

Köster: Erzielen Sie neben Ihrem Arbeitslohn weitere Einkünfte in Deutschland und/oder anderen Staaten, besteht in der Regel die Verpflichtung, in Deutschland eine Einkommenssteuererklärung abzugeben. Dies ist jedoch abhängig von Art und Höhe Ihrer Einkünfte. Wenn Sie neben Ihrem Arbeitslohn keine weiteren Einkünfte erzielen, müssen Sie in Deutschland keine Erklärung abgeben.

Beispiel 2:

Ich bin alleinstehend, wohne in Deutschland und arbeite ausschließlich in Luxemburg. Außerdem besitze ich in Deutschland ein Zwei-Familienhaus, von dem ich eine Wohnung vermiete. Wo wird mein Lohn versteuert?

Köster: Aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Luxemburg hat Luxemburg das Besteuerungsrecht für Ihren Arbeitslohn.

Muss ich in Deutschland eine Einkommenssteuererklärung abgeben?

Köster: Ja. Erzielen Alleinstehende in einem Kalenderjahr ausländische und inländische Einnahmen, besteht die Verpflichtung, in Deutschland eine Einkommenssteuererklärung abzugeben. Die Mieteinkünfte werden in Deutschland versteuert; die Einkünfte aus Luxemburg unterliegen dem Progressionsvorbehalt, dass heißt die Einkünfte aus Luxemburg werden zur Ermittlung des Steuersatzes zu den deutschen (Miet-)Einkünften hinzugerechnet. Der sich hieraus ergebende höhere Steuersatz wird dann ausschließlich auf die deutschen Einkünfte angewendet. Die deutschen Mieteinkünfte werden damit letztlich so besteuert, wie wenn auch die Lohneinkünfte in Deutschland erzielt worden wären. Damit dient der Progressionsvorbehalt der steuerlichen Gleichbehandlung mit Bürgern, die sämtliche Einkünfte in Deutschland erzielt haben.

Beispiel 3:

Ich bin alleinstehend, wohne in Deutschland und arbeite als Berufskraftfahrer für eine luxemburgische Spedition, für die ich europaweit Güter befördere. Wo wird mein Lohn versteuert?

Köster: Für den Teil Ihres Arbeitslohns, welcher auf Tage entfällt, an denen Sie ausschließlich in Luxemburg Güter befördern, hat Luxemburg das Besteuerungsrecht. Für Tage, an denen Sie ausschließlich in Deutschland Güter befördern, hat Deutschland das Besteuerungsrecht, und an solchen Tagen, an denen Sie ausschließlich in Drittstaaten, alle Staaten außer Deutschland und Luxemburg, Güter befördern, hat Deutschland in der Regel ebenfalls das Besteuerungsrecht. Durchfahren Sie an einem Tag verschiedene Staaten, so wird, unabhängig von Ihrer jeweiligen Verweildauer in den einzelnen Staaten, Ihr Lohn zu gleichen Teilen auf die entsprechenden Staaten aufgeteilt. Deutschland fällt dabei in der Regel auch das Besteuerungsrecht für Drittstaaten zu.

Muss ich in Deutschland eine Steuererklärung abgeben?

Köster: Ja. Erzielen Alleinstehende in einem Kalenderjahr ausländische und inländische Einnahmen, besteht die Verpflichtung, in Deutschland eine Einkommenssteuererklärung abzugeben. Die Aufteilung gilt auch für Handwerker, die über die Grenzen hinweg arbeiten.

Sie sind verheiratet, Sie und/oder ihr Partner arbeiten in Luxemburg? Dann verpassen Sie nicht den nächsten Teil unserer Pendler-Serie.

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