Anstieg bei Fällen von Sterbehilfe

18 unheilbar kranke Menschen im Großherzogtum Luxemburg haben in den vergangenen beiden Jahren um Sterbehilfe gebeten. Zwölf von ihnen waren Männer, sechs Frauen.

Das hat der sogenannte Kontrollausschuss zur Euthanasie nun mitgeteilt. In Luxemburg ist die Euthanasie seit 2009 legal und damit straffrei. Allerdings müssen einige Voraussetzungen für eine Genehmigung zur Sterbehilfe erfüllt werden. Insbesondere muss der Patient im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte sein und keine Aussicht auf eine Heilung haben. Im Vergleich zu den Jahren 2013/2014, in denen 15 Menschen im Großherzogtum um Sterbehilfe baten, sind die jüngsten Daten von 2015/2016 ein leichter Anstieg. Seit das Gesetz vor acht Jahren in Kraft getreten ist, wurden 52 Sterbepatienten vorzeitig von ihren Leiden erlöst. Von den acht Fällen 2015 und zehn Fällen von 2016 waren der jüngsten Statistik zufolge 17 über 60 Jahre alt. Alle 18 Patienten litten an Krebs. Eine Aussicht auf Heilung bestand nicht mehr. Einen Missbrauch stellte der Kontrollausschuss trotz des Anstiegs der Zahlen nicht fest. sas

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