Kinderpornografie: 59-Jähriger zu Bewährungsstrafe verurteilt
Wegen des Besitzes von Kinderpornografie ist ein 59-jähriger Mann vom Zuchtpolizeigericht Luxemburg zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe (mit Auflagen) sowie einer Geldbuße in Höhe von 2000 Euro verurteilt worden.
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Luxemburg. Der Beschuldigte soll sich im Internet auf die Suche nach Fotos mit eindeutig pädopornografischem Inhalt begeben und fast 500 derartige Bilddateien angesehen beziehungsweise kurzweilig abgespeichert haben. Der Mann soll im Netz mit gezielten Suchbegriffen nach Bildmaterial geforscht haben, das Mädchen zwischen fünf und zehn Jahren in eindeutigen Szenen abbilden würde, so der leitende Ermittler der Kriminalpolizei vor Gericht.
Auf dem Computer des Beschuldigten waren Klicks auf 495 Fotos explizit kinderpornografischen Inhalts sowie auf 188 "fragwürdige Bilder" - mit Kindern in zumindest nicht kindgerechten Posen und Kleidung - festgestellt worden.
Der Angeklagte war sich nach eigenen Aussagen überhaupt nicht bewusst, dass er sich in der Illegalität bewegte. Genauso wenig habe er sich Gedanken über die missbrauchten Opfer hinter den Bildern gemacht, hatte ihm in diesem Zusammenhang die Staatsanwaltschaft vorgehalten. Der 59-Jährige hatte vor Gericht erklärt, dass er sich "nur" durch diese Bilder geklickt habe und sie sich angesehen habe, wie wenn er "eine Zeitschrift lese". Er sei sich aber nun bewusst, dass er eine große Dummheit begangen habe. Er befinde sich derzeit auch in psychiatrischer Therapie. Diese muss er fortführen, sie ist eine Bewährungsauflage. red
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