Pfarreienreform im Erzbistum Luxemburg

(sas) Kirchenreformen machen auch vor dem Großherzogtum Luxemburg nicht Halt. Was in Trier erst noch in der Planungsphase steckt, ist nun im Erzbistum Luxemburg bereits Wirklichkeit.

Seit dem Wochenende ist eine Reform der Pfarreien in Kraft getreten. Künftig gibt es im Großherzogtum nur noch 33 Großpfarreien. Bisher waren es 274 Pfarrgemeinden in 57 Pfarrverbänden. Offiziell sind die neuen Kirchengemeinden bei einem Gottesdienst am vergangenen Wochenende in der Kathedrale von Luxemburg zu ihrem künftigen Status erhoben worden. Analog zum Bistum Trier: Auch im Erzbistum Luxemburg sind vor allem die Besitzverhältnisse und Eigentumsfragen bei den Kirchenimmobilien noch ungeklärt. So gibt es zwischen Erzbistum, Regierung und dem Syndikat der Kirchenfabriken, der Vertretung von 285 lokalen Gremien zur kirchlichen Vermögensverwaltung, Streit über die künftige Rolle der Kirchenfabriken. Diese besondere Rechtsform in Luxemburg regelt das Verhältnis von Kirche und Staat. Denn in Luxemburg sind Pfarreien keine juristische Person und können nicht an Rechtsakten teilnehmen, um ihr Vermögen zu verwalten, Ausgaben zu tätigen oder Einnahmen zu verbuchen. Für jede Kirche oder Pfarrei gibt es daher eine eigene Kirchenfabrik. Dabei verbleibt die Immobilie des Kirchengebäudes bei der Zivilgemeinde. Dem Erzbistum Luxemburg gehört somit nichts.

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