17 Punkte für mehr Sicherheit

WITTLICH. (mai) Wo soll der Bus halten? Wo dürfen die Kinder einsteigen? Diese und viele weitere Fragen soll im Kreis ab sofort ein Maßnahmenkatalog zur Beförderung der Kindergartenkinder beantworten. Nachdem der Katalog im Kreisausschuss vorgestellt wurde, gibt die Verwaltung ihn nun an die Busunternehmen weiter.

"Alle Kindergartenkinder haben einen Anspruch auf einen Sitzplatz." Dies ist der erste von 17 Punkten im Maßnahmenkatalog zur Beförderung der Kindergartenkinder, den der Kreisausschuss nun zur Kenntnis genommen hat. Laut Verwaltung wird der nun an die Busunternehmen und die Kindergärten, die wiederum die Eltern informieren sollen, weitergeleitet. Weitere Punkte in dem Katalog: Plätze, die nicht nach vorne abgesichert sind, wie etwa hinter dem Fahrer, sollen die Kinder nicht nutzen; der Fahrer hat darüber zu wachen. Ein- und Ausstieg der Kinder erfolgt nur durch die vordere Tür. Grundsätzlich sollen die Kinder nicht zusammen mit Schülern befördert werden, Ausnahmefälle sind mit der Kreisverwaltung abzustimmen. Die Haltestellen sind in unmittelbarer Nähe zum Kindergarten einzurichten. Hintergrund dieses Katalogs ist ein Gerichtsurteil zur Beförderung der Kindergartenkinder vom Anfang des Jahres. Demnach hat der Landkreis die Aufsichtspflicht bei der Beförderung der Kinder - nicht die Eltern. Der Kreis ist aber nicht verpflichtet, bei den von ihm eingesetzten Bussen eine Aufsichtsperson zu stellen. Zudem können die Kinder per Öffentlichem Personen-Nahverkehr (ÖPNV) befördert werden (was im Kreis jedoch nur in fünf von 75 Kindergärten eine Rolle spielt).Vieles gehört schon zur gängigen Praxis

Angesichts dieses Urteils war für die Kreisverwaltung klar: "Wir erfüllen den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen und müssen nichts grundsätzlich ändern." Dennoch versprach die Verwaltung, Gespräche mit allen Verkehrsunternehmen zu führen, um auszuloten, ob weitere, bezahlbare Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden könnten. Auch mit den kommunalen Kindergärten wurde gesprochen und zudem gab es zwischenzeitlich landesweite Empfehlungen für die Kindergartenbeförderung. All das floss in den nun vorgelegten Katalog des Kreises mit ein. Laut Alfons Kuhnen, Sprecher der Kreisverwaltung, gehörten viele Punkte davon sowieso schon zur gängigen Praxis. Dennoch soll es auch Kontrollen geben. Unter Punkt 17 heißt es: Die Beförderungsleistungen werden stichprobenartig durch Mitarbeiter der Kreisverwaltung und der eingesetzten Unternehmen kontrolliert. Der Maßnahmenkatalog ist im Internet einzusehen unter http://www.bernkastel-wittlich.de/kindergartenbefoerderung.

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