Ärgerliche Kratzer von der Baustelle

BINSFELD. Was tun, wenn das Auto voller Kratzer ist nach dem Passieren einer Baustelle? Das fragte sich Bernd Schmitz, nachdem er an der Baustelle des Flugplatzes Spangdahlem vorbeifahren musste.

Kratzer im Auto, ein Riss in der Windschutzscheibe: Bernd Schmitz aus Arenrath war ziemlich sauer, als er mit diesen Schäden an seinem Auto von einer Dienstfahrt nach Hause kam. Sein Weg hatte ihn an einem regnerischen Tag an der Baustelle Flugplatz Spangdahlem vorbei und durch Binsfeld geführt. "Durch den Baustellenverkehr war die Fahrbahn total verschmutzt, obwohl ein Reinigungsfahrzeug permanent im Einsatz war. Das war straßenverkehrsgefährdend", meint Schmitz. Schmitz ist nicht der einzige, den diese Straßenverhältnisse geärgert haben. Auch der Bürgermeister von Binsfeld, Lothar Herres, hatte sich über den Dreck auf den Straßen aufgeregt. Auf seine Intervention hin hatte die Baufirma Reinigungsfahrzeuge eingesetzt und zwar einen angemieteten Saugwagen und drei Kehr-Unimocs. Herres waren danach keine Klagen mehr wegen des Drecks auf der Straße zu Ohren gekommen. Auch die Baufirma spricht nur von wenigen Beschwerden. Doch was können Betroffene tun, wenn ihr Wagen durch Baustellendreck verkratzt oder auf andere Weise beschädigt wird? Haben sie Anspruch auf Schadensersatz? "Die Sache ist nicht ganz einfach", sagt Christoph Cremer von der Polizei in Wittlich. Es gehöre zu den allgemeinen Gefahren des Straßenverkehrs, wenn Dreck durch ein voranfahrendes Fahrzeug hochgeschleudert werde. In solch einem Fall könne niemand verantwortlich gemacht werden. Generell sind laut Cremer jedoch die Baufirmen für die Säuberung der Fahrbahn verantwortlich. Könne die Firma jedoch nachweisen, dass eine Kehrmaschine ständig gefahren sei, habe der betroffene Autofahrer schlechte Karten.Kennzeichen merken, Polizei verständigen

Anders ist die Lage, wenn der Dreck, der einen Schaden verursacht, unmittelbar vor dem Autofahrer vom Laster fällt. Cremer: "Dann hat man gegenüber diesem Fahrzeughalter einen Anspruch auf Schadensersatz." Der betroffene Autofahrer sollte sich das Kennzeichen des Verursacher-Fahrzeugs merken und so schnell wie möglich die Polizei verständigen. Die könne die Angaben eventuell vor Ort überprüfen. Bernd Schmitz hatte also keine großen Chancen auf Schadensersatz. Ohnehin lief es bei ihm wie so oft in solchen Fällen. Er hatte keine Zeit, sich um rechtliche Fragen zu kümmern, sondern ließ den Schaden zumindest an der Windschutzscheibe beheben. Die Kosten zahlte seine Kasko-Versicherung. Für ihn sowie für andere Autofahrer und die Binsfelder gibt es dennoch eine tröstliche Nachricht. Die Transporte durch Binsfeld sollen laut Baufirma in etwa sechs Wochen abgeschlossen sein.Was brennt Ihnen auf den Nägeln? Schildern Sie uns Ihr Problem auf maximal einer Din-A-4-Seite und schicken Sie es als Brief an: Trierischer Volksfreund , Stichwort: " TV bringt's voran", Hanns-Martin-Schleyerstraße 8, 54294 Trier, oder als E-Mail an: thema@volksfreund.de. Der TV bringt ihr Thema voran.

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