Alte Wehlener Kirche auf der Wartebank

Es wurde schon angekündigt, dass die Alte Kirche in Wehlen 2009 als Bürgerhaus genutzt werden kann. Daraus wird aber definitiv nichts. Denn: Die VG-Verwaltung hat bei der Nominierung einen Fehler begangen.

 Die Alte Kirche in Wehlen. TV-Foto: Clemens Beckmann

Die Alte Kirche in Wehlen. TV-Foto: Clemens Beckmann

Wehlen. Gertrud Weydert wirkt am Tag nach der Entscheidung des Kreisausschusses gelassen. "Wir haben noch kein Baurecht und müssen auch noch mit der Denkmalpflege reden. Ich rechne damit, dass wir auf der nächsten Prioritätenliste weit vorne stehen werden", sagt die Wehlener Ortsvorsteherin, die auch dem Kreisausschuss angehört.

Die Rede ist von dem Projekt "Umbau der Alten Kirche zu einem Bürgerhaus". Weydert ging davon, dass es in der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues ganz oben auf der Prioritätenliste steht und damit auch auf der daraus resultierenden Liste des Kreises gut platziert ist. Doch dem ist nicht so. Die VG-Verwaltung hat das Projekt nur auf Platz sieben gesetzt. Ergo springt auf der Liste des Kreises, die Projekte in den sieben Verbandsgemeinden, der Stadt Wittlich und der Einheitsgemeinde Morbach umfasst, nur Platz 21 heraus (siehe dazu weiteren Artikel auf Seite 9. Damit, so Alfons Kuhnen (Wirtschaftsförderung der Kreisverwaltung), bestehe keine Chance im Jahr 2009 an Mittel aus dem Investitionsstock des Landes herankommen zu können.

Der Kreis trage keine Schuld an der Platzierung, betont Gertrud Weydert. Der Kreisausschuss habe nur die von den Kommunen gemachten Vorschläge abgesegnet. Dass sie, wie auch Stadtbürgermeister Wolfgang Port, der dem Ausschuss ebenfalls angehört, der Liste die Zustimmung verweigerte habe, sei nicht als Affront gegen andere Gemeinden zu sehen, sondern ein Signal für Wehlen. Der Fehler sei in der Verbandsgemeinde-Verwaltung Bernkastel-Kues gemacht worden, sagt Weydert. "Ich erwarte, dass die Verwaltung ihn heilt", sagt sie.

Die Verwaltung habe einen Fehler gemacht, gibt Büroleiter Heiner Nilles zu. Es sei ein Versehen, dass das Projekt in der VG nur auf Platz sieben und in der Folge im Kreis nur auf Platz 21 eingestuft worden sei.

Nummer eins wäre Wehlen aber sowieso nicht geworden, weil es andere wichtige Projekte gebe, zum Beispiel Straßenbauarbeiten, die "quasi unabweisbar" seien, erläutert der Büroleiter. In Wehlen gebe es dagegen noch kein Baurecht und noch unterschiedliche Auffassungen zwischen der Stadt und dem Landesamt für Denkmalpflege. "Sobald diese ausgeräumt sind und sich damit die Realisierung im kommenden Jahr abzeichnet, wird die Verwaltung den so genannten förderunschädlichen, vorzeitigen Baubeginn beantragen", verspricht Nilles.

Unabhängig davon will Gertrud Weydert eine Änderung bei der Erstellung der Prioritätenliste erreichen: "Der Verbandsgemeinderat soll darüber entscheiden. Wenn er eine Existenzberechtigung hat, muss er den Mut zu Entscheidungen haben."

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort