Aus der Traum vom Paradies: Wehlener Familie Fröhlich muss Gartenlaube abreißen - Grundstück war jahrelang ungenutzt

Bernkastel-Kues/Wehlen · Die Gartenhütte steht seit 40 Jahren auf einem Grundstück am Rande von Wehlen. Die muss der neue Besitzer des Grundstücks nun abreißen, weil es damals wohl keine Genehmigung für deren Bau gab. Deshalb kann der Inhaber sich auch nicht auf einen Bestandsschutz berufen, erklärt die Kreisverwaltung.

 Was sollen wir tun? Jens Fröhlich und seine Tochter Nadja haben sich damit abgefunden. Sie müssen nun die Hütte abreißen. TV-Foto: Hans-Peter Linz

Was sollen wir tun? Jens Fröhlich und seine Tochter Nadja haben sich damit abgefunden. Sie müssen nun die Hütte abreißen. TV-Foto: Hans-Peter Linz

Foto: (m_mo )

"Es sollte ein kleines Paradies werden. Nun muss ich alles abreißen!" Jens Fröhlich ist verzweifelt. Der 56-jährige Schichtarbeiter hat vor zwei Jahren ein Grundstück am Rande von Bernkastel-Wehlen am Krausbach gekauft.

Von der Straße, die ein Neubaugebiet erschließt, zweigt ein einfacher Feldweg ab. Dort liegt sein Grundstück, das in den letzten Jahren immer mehr zugewachsen war und auf dem eine alte Hütte steht. "Die Hütte gibt es schon seit über 45 Jahren, und die habe ich freigelegt, das Grundstück gerodet und Rasen und Büsche angepflanzt", sagt Fröhlich. Es sollte ein Ort der Erholung werden.

Der Schichtarbeiter wohnt nämlich mit Frau und Tochter in einem alten Winzerhaus im Ort, das keinen Garten hat. Er hatte einen kleinen Teich angelegt und sogar einen Hühnerpferch. "Die Hühner stören hier keinen. Das war viel Arbeit, weil alles über die Jahre mit Brombeeren zugewachsen ist", sagt er. Aber da kamen plötzlich Mitarbeiter der Kreisverwaltung. Sie dokumentieren, fotografieren und fällen ein Urteil, wie Fröhlich berichtet:. "Die haben gesagt, dass ich das alles abreißen muss. Es hätte keine Baugenehmigung für die Hütte gegeben!" Fröhlich hatte Widerspruch eingelegt, diesen aber nach einer eingehenden Erörterung zurückgezogen.

Ein paar Schritte weiter sitzen fünf Wehlener auf einer Bank. Im Hintergrund steht eine dekorative alte Kelter. Rosie Hauth, die nebenan wohnt, ist empört: "Die Hütte hat damals mein Schwiegervater für die Besitzerin des Grundstücks gebaut. Da wurden viele Feste gefeiert! Das ist nicht in Ordnung, dass Herr Fröhlich die jetzt plötzlich abreißen muss!" Immerhin habe Fröhlich das zugewachsene Dickicht wieder hübsch hergerichtet. Ein weiterer Nachbar pflichtet ihr bei: "Die einen dürfen hier alles im Ort, die anderen gar nichts. Uns stören die Hühner nicht!" Gertrud Weydert, Ortsvorsteherin von Wehlen, bedauert das: "Das mag ja alles rechtens sein. Ich finde das aber unbefriedigend und traurig. Die haben die Hütte mit so viel Liebe wieder hergerichtet. Daran hat sich niemand gestört. Man sollte nachdenken, ob man das Gesetz wirklich so auslegen muss."

Manuel Follmann, Pressesprecher der Kreisverwaltung, erklärt auf TV-Nachfrage, dass die betreffenden Grundstücke im sogenannten Außenbereich liegen. Das ist ein Bereich, für den kein Bebauungsplan erstellt worden ist. Der Außenbereich soll wegen seiner besonderen Bedeutung für die naturgegebene Bodennutzung und als Erholungslandschaft für die Allgemeinheit möglichst vor Bebauung geschützt werden. Bauliche Anlagen seien, so Follmann weiter, nur unter strengen Voraussetzungen zulässig, so zum Beispiel Bauvorhaben, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen. Nach Auffassung der Kreisverwaltung werde die Gartenhütte offensichtlich im Rahmen der Freizeitgestaltung genutzt. Bei der Hühnerhaltung handele es sich um Hobbytierhaltung und nicht um einen landwirtschaftlichen Betrieb, weshalb die Voraussetzung für eine Genehmigung fehlt. Auf einen Bestandsschutz könne man sich in einem solchen Fall auch nicht berufen, erklärt Follmann: "Die Tatsache, dass auf dem Grundstück bereits vor 40 Jahren eine Hütte errichtet worden ist, ändere nichts an der Rechtslage. Die Hütte ist offensichtlich damals bereits ohne Genehmigung und damit rechtswidrig gebaut worden und erfährt durch einen Eigentümerwechsel keinen Bestandsschutz."

Daher rät das Bauamt der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich beim Erwerb von bebauten Grundstücken. den Verkäufer um die Aushändigung der Pläne und der Baugenehmigung zu bitten.

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