Ausländer wählen Beirat

Premiere im Landkreis Bernkastel-Wittlich: Erstmals wird ein Beirat für Migration und Integration gewählt, dem zehn Mitglieder angehören werden. 26 Bürger kandidieren.

Bernkastel-Wittlich. (red) Erstmals wird in diesem Jahr im Landkreis Bernkastel-Wittlich ein Beirat für Migration und Integration gewählt. Die Wahl wird als Briefwahl erfolgen.

Mitte Oktober werden die Briefwahlunterlagen verschickt, teilt die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich mit. Gewählt werden kann bis zum 8. November. Das seit dem 1. Januar 2009 geltende neue Landesgesetz über die Einrichtung kommunaler Beiräte für Migration und Integration macht diese Form der Wahl möglich.

In den Bernkastel-Wittlicher Beirat werden zehn Mitglieder für fünf Jahre gewählt. Außerdem können bis zu fünf Mitglieder vom Kreistag in den Beirat berufen werden. Insgesamt könnte der Beirat also maximal fünfzehn Mitglieder haben. Nachdem Ende September die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge zu Ende gegangen ist, steht fest, dass im Landkreis Bernkastel-Wittlich insgesamt 26 Personen für den Beirat kandidieren.

Um allen Wahlberechtigten die Möglichkeit zu geben, die Kandidaten kennenzulernen, lädt die Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Rheinland-Pfalz für Dienstag, 20. Oktober, ab 18 Uhr in Wittlich, im Casino Saal des Casino Wittlich, Friedrichstraße 4, zu einer Informationsveranstaltung ein. Dort haben die Kandidaten die Möglichkeit, sich der Öffentlichkeit vorzustellen. Die Moderation erfolgt durch den Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Rheinland-Pfalz, Miguel Vicente. Interessierte sind willkommen.

Aussiedler und Eingebürgerte können Stimme abgeben



Mitte Oktober werden die Stimmzettel an alle Ausländer im Landkreis versandt. Neben den ausländischen Einwohnern dürfen auch Eingebürgerte und Spätaussiedler wählen, sofern sie 18 Jahre alt sind und seit dem 8. August 2009 ihren Hauptwohnsitz im Landkreis haben. Da Eingebürgerte und Spätaussiedler nicht als solche im Melderegister erfasst werden können, müssen sie sich bei ihrer Verbandsgemeindeverwaltung, der Stadtverwaltung Wittlich oder der Gemeindeverwaltung Morbach melden.

Dort erhalten sie unter Vorlage der Einbürgerungsurkunde beziehungsweise der Bescheinigung für Spätaussiedler die Wahlunterlagen und können diese direkt vor Ort mit dem Stimmzettel wieder abgeben. Sofern keine Einbürgerungsurkunde oder Spätaussiedlerbescheinigung vorgelegt werden kann, sind ein Personalausweis mit ausländischem Geburtsort und die Abgabe einer Versicherung an Eides statt ausreichend.

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