Bauland gewünscht

ENKIRCH. (mm) Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach stand in der Sitzung des Ortsgemeinderates Enkirch zur Debatte. Dabei ging es in erster Linie um die Ausweisung von Wohnbauflächen.

Bürgermeister Ulrich K. Weisgerber trug dem Gemeinderat die eingegangenen Anregungen und Hinweise der Träger öffentlicher Belange vor und erläuterte sie. Insbesondere ging er auf Beschlüsse und Anregungen der Gemeinde in Bezug auf die Ausweisung von Bauland ein. So habe die Gemeinde trotz landespflegerischer Bedenken an der Ausweisung von Wohnbauflächen am ehemaligen Schwimmbad festgehalten. Als Grund sei die bereits vorhandene verkehrliche Erschließung angegeben worden, so Weisgerber. Seitens der Kreisverwaltung erscheine es aus planerischer und landespflegerischer Sicht zweckmäßig, auf diese Fläche zu verzichten. Auch vom wirtschaftlichen Standpunkt erscheine die Fläche trotz quasi bestehender Erschließung nicht sinnvoll, da in einer Betrachtung der Wirtschaftlichkeit auch die Kosten für den erhöhten landespflegerischen Ausgleich berücksichtigt werden müssten. Es werde daher empfohlen, den Umfang der Fläche an anderer Stelle auszuweisen. Günstig wäre in diesem Zusammenhang, eine Erweiterung der Fläche im Süden Enkirchs um die entsprechende Größenordnung darzustellen. Einstimmig beschloss der Gemyeinderat, auf die Darstellung der Bauflächen am Schwimmbad zu verzichten und den Umfang an Bauflächen im Anschluss an die Fläche Herrenberg darzustellen. Weiterhin wird laut Weisgerber von der Kreisverwaltung empfohlen, den Bereich des Wohnmobilstellplatzes als Sondergebiet "Wohnmobilstellplatz" darzustellen, um die Rechtssicherheit für die Nutzung zu erhöhen. Einstimmig entsprach der Gemeinderat der Empfehlung der Kreisverwaltung und beschloss, dass die Fläche als Sondergebiet "Wohnmobilstellplatz" dargestellt wird. Beschlossen wurde weiterhin, an der Darstellung festzuhalten, dass die bisher als "gewerblichen Bauflächen" ausgewiesenen Parzellen oberhalb des Weges "Am Späner Acker" als Forstwirtschaftsflächen" ausgewiesen werden. Als Gründe wurden angeführt, dass eine Erschließung aufgrund der schwierigen topografischen Situation kaum sinnvoll erscheine und der Bedarf an gewerblichen Bauflächen ohnehin im Rahmen des Bebaubauungsplans "In den hintersten Fieber" gedeckt sei. Die Darstellung trage zudem zum Schutz Biotop kartierter Flächen bei. Durch das Unwetter bzw. Hochwasser zu Beginn des Jahres wurde das Geländer der Fußgängerbrücke über den Großbach zerstört. Die Wiederherrichtung des Geländers ist nicht möglich. Von zwei Firmen wurden Angebote für baugleiche Geländer angefordert, danach ist nach dem billigsten Angebot von Kosten in Höhe von 2 690 Euro auszugehen. Nach eingehender Diskussion wurde die Angelegenheit dem Bauausschuss übertragen. Nach einer Ortsbesichtigung beschloss dieser, das Geländer in Eigenleistung zu erneuern.

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