Behörden geben Gas

BERNKASTEL-WITTLICH. Was gibt‘s Neues von der Bundesstraße 50 neu? Die Umweltbehörden legen sich mächtig ins Zeug, um das Verfahren für den umstrittenen zweiten Abschnitt voranzubringen. Gleichzeitig steht das Gerichtsverfahren in dieser Sache beim Bundesverwaltungsgericht in der Warteschlange.

Seit dem Spatenstich für den ersten Abschnitt Ende Mai ist es ruhig geworden um die umstrittene B 50 neu. Während an dem Teilstück zwischen Wittlich und Platten gebaut wird, ist für den zweiten Teil der Straße (Platten bis Longkamp) mit dem Hochmoselübergang nach wie vor nicht geklärt, ob er gebaut werden darf. Umweltministerium fährt Doppelstrategie

Doch hinter den Kulissen wird zumindest bei den Umweltbehörden kräftig gewerkelt - sogar doppelt gemoppelt. "Es wird eine Doppelstrategie gefahren, damit der Bau der Straße nicht noch weiter hinausgezögert wird", heißt es im Umweltministerium. Ziel der Strategie ist es, den vom Gericht kritisierten Planfeststellungsbeschluss schnellstmöglich zu reparieren. Zur Erinnerung: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz hatte den Planfeststellungsbeschluss für den zweiten Abschnitt der B 50 neu für rechtswidrig erklärt, da die Trasse das gemäß der EU-Richtlinie vorgeschlagene Vogelschutzgebiet "Rothenberg" zerschneiden würde, bei dem Gebiet in diesem Status jedoch jeglicher Eingriff verboten ist. Gleichzeitig wies das Gericht darauf hin, dass der Planfeststellungsbeschluss zu reparieren sei. Dafür müsste das Gebiet endgültig unter Schutz gestellt werden und für den möglichen Eingriff eine Verträglichkeitsprüfung vorgenommen werden. Selbst erhebliche Eingriffe könnten dann möglich sein, wenn nachgewiesen wird, dass sie aus zwingenden Gründen des Allgemeinwohls erfolgen. Die Doppelstrategie des Landes besteht nun darin, die Unterschutzstellung des Gebietes "Rothenberg" auf zwei ganz verschiedene Arten voranzubringen: Zum einen arbeiten die Behörden an einer Gesetzesnovelle, die alle nach der EU-Richtlinie vorgeschlagenen Vogelschutzgebiete auf einen Schlag unter Schutz stellt. Das Gesetz ist in der Ressortabstimmung und könnte frühestens, so schätzt das Ministerium, Anfang 2004 fertig sein. Zum anderen wird daran gearbeitet, das mit 29 000 Hektar riesige Gebiet "Wälder zwischen Cochem und Wittlich", zu dem der "Rothenberg" gehört, zum Naturschutzgebiet zu erklären. Das Gebiet wäre das größte Naturschutzgebiet in Rheinland-Pfalz. Das Verfahren ist jedoch sehr aufwändig. Frühestens Mitte 2004 könnte es abgeschlossen werden, schätzt man bei der SGD Nord. So weit die Umweltbehörden. Gelingt es dem Land tatsächlich mit deren Hilfe den Planfeststellungsbeschluss zu reparieren, werden vermutlich wieder die Justizmühlen mahlen. Denn dann gibt es einen ergänzenden Planfeststellungsbeschluss und sehr wahrscheinlich eine neue Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) dagegen. Das wird vermutlich wieder dauern. Vielleicht geht das Ganze aber auch schneller. Denn noch läuft die Revision des Landes gegen den Richterspruch des OVG. "Das Verfahren war noch nicht dran", heißt es beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Behandelt werde die Sache in diesem Jahr wohl nicht mehr. Gibt dieses Gericht dem Land recht, stünde dem Bau der Straße laut Rechtsanwalt des Landes nichts mehr im Weg. Wird die Revision abgeschmettert, wäre das eine Bestätigung des OVG-Spruchs. Das Land müsste sich weiter um die Reparatur des Planfeststellungsbeschlusses kümmern. Fazit: Die Sache ist nicht nur kompliziert, sie wird sich mit Sicherheit auch noch eine Weile hinziehen.

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