Berufung beantragt

MANDERSCHEID/DAUN. Im Streit um die Eckfelder Grundschüler, die ab diesem Schuljahr in Laufeld zur Schule gehen, hat die Verbandsgemeinde Daun einen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt.

Der juristische Streit um die Eckfelder Schüler geht möglicherweise in die nächste Runde. "Wir haben einen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt", sagte Arnold Schneider, der für die Schulen zuständige Sachgebietsleiter der VG-Verwaltung auf TV-Anfrage. Die VG Daun hatte zuvor im Gerichtsverfahren gegen das Land vor dem Trierer Verwaltungsgericht verloren. Daun hatte gegen die Ministeriumsentscheidung geklagt, die besagte, dass die Eckfelder Schüler ab diesem Schuljahr in Laufeld (VG Manderscheid) anstatt wie zuvor in Gillenfeld (VG Daun) die Schulbank drücken sollten. Doch noch steht der Antrag der VG Daun auf wackeligen Füßen. Schneider von der VG-Verwaltung: "Wir haben den Antrag nun eingereicht, um die Frist zu wahren. Die Gremien, also der Haupt- und Finanzausschuss und der VG-Rat, müssen noch darüber abstimmen." Auch die Begründung müsse noch nachgeliefert werden. Wann die Gremien tagen, ist noch nicht klar. Die Berufung wurde beim Oberverwaltungsgericht Koblenz beantragt. Dort hieß es, dass die Gegenseite zu dem Antrag um Stellungnahme gebeten werde. Insgesamt dauere es zwei bis drei Monate, bis über die Zulassung entschieden werde. Zugelassen werde die Berufung, wenn es ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit des Urteils gebe, bei Verfahrensfehlern oder bei einer grundsätzlichen Bedeutung des Urteils.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort