Besen statt Kehrmaschine

WITTLICH. Warum die Wittlicher zwar vor der eigenen Haustüre kehren, ab Bürgersteigkante allerdings eine Firma die Straßenreinigung übernimmt, stellt die Freie Wählergruppe Wittlich zur Debatte. Sie beantragt die "Aufhebung der Straßenreinigung in Wohngebieten".

Nicht nur der Dreck-weg-Tag bringt es ans Licht. Abfall, Müll und Dreck zählen zu den Schattenseiten des Stadtbilds. In Wittlich endet die bürgerliche Sorge um ordentliche Entsorgung an der Bürgersteig-Kante. Denn in Wittlich als einziger Stadt im Kreis zahlt jeder Grundstückseigentümer dafür Gebühren, dass die Straßen sauber sind.Selbst kehren bis zur Straßenmitte

Laut Stadtverwaltung gibt es diese Regelung seit den 60er Jahren. Seit 1996 hat die Firma Daus den Auftrag zur Reinigung der Straßen und Plätze. Dazu erklärt Ulrich Jacoby, Pressesprecher der Stadt: "Die Stadtverwaltung Wittlich ist Träger der Straßenreinigung. Die Abwicklung wurde den Stadtwerken Wittlich übertragen. Die Stadtwerke reinigen die Straßen nicht selbst, sondern bedienen sich eines Privatunternehmers. Die Verwaltung ist für die satzungsrechtlichen Regelungen zuständig und erhebt die Straßenreinigungsgebühr." Im Wirtschaftsplan 2004 der Stadtwerke sind für die Leistungen der Firma 334 000 Euro vorgesehen (zum Vergleich 2001 waren es 304 453,67 Euro). An Straßenreinigungsgebühren rechnet man in 2004 mit Einnahmen von 289 000 Euro. "Dieser Betrag wird nicht zwischen Stadtwerken und Firma Daus aufgeteilt, die Firma Daus wird für ihre Arbeitsleistung bezahlt", lautet die Auskunft der Stadt. Eine Straßenreinigungsgebühr gibt es weder in Bernkastel-Kues, Traben-Trarbach oder Manderscheid. Dort gilt: Keine Gebühren, dafür Reinigungspflicht bis zur Straßenmitte. Auch in Bitburg, wo man seit 1906 (!) im Stadtrat versucht, eine öffentliche Straßenreinigung gegen Gebühr durchzusetzen, kehrt der Bürger noch selbst. Zuletzt ist man in der Bierstadt 2002 an der Gebührenfrage gescheitert. Vorausgegangen war eine Empfehlung des Landesrechnungshofes, der sich gegen eine öffentliche Reinigung der Straßen ausgesprochen hatte. Der Rechnungshof hat auch die Wittlicher Straßenreinigung überprüft. Laut Ulrich Jacoby, gab es keinen Grund zu Beanstandung. Der Pressesprecher der Stadt erklärt auch, wie das Wittlicher Modell funktionierte: "Alle Anlieger, also die Eigentümer an eine zu reinigende Straßen angrenzende oder durch sie erschlossene Grundstücke, sind Gebührenpflichtige. Hierbei spielt es keine Rolle, ob diese Grundstücke in der Innenstadt liegen oder in Wohngebieten. Auch die Nutzung dieser Grundstücke spielt hierbei keine Rolle. Alle Anlieger werden entsprechend der städtischen Satzung veranlagt und zu Straßenreinigungsgebühren herangezogen." Die Wittlicher Lösung, die jeden Grundstücks-Eigentümer verpflichtet, für die Fahrbahnreinigung zu zahlen, kritisiert jetzt die Freie Wählergruppe Wittlich in einem Antrag, den Stefan Melcher im Stadtrat vorlegt. "Da die Grundstückseigentümer zur Reinigung des Bürgersteiges verpflichtet sind, kann ihnen auch zugemutet werde, die Hälfte der Fahrbahn zu reinigen", heißt es in dem Antrag und weiter: "Nun war in der Vergangenheit durch parkende Autos eine ungehinderte Reinigung der Fahrbahn bis zur Bordsteinkante oft nicht möglich. Dadurch kam es häufig zu Beschwerden der Gebührenzahler, die für nicht erbrachte Leistungen dennoch zahlen mussten." Dazu informiert Ulrich Jacoby: "Es kommt immer wieder zu einzelnen Beschwerden von Anliegern, dass wegen der parkenden Autos vor ihren Grundstücken die Straßenreinigung nicht immer ordnungsgemäß durchgeführt werden kann und trotzdem die Gebühr zu zahlen ist. Hierzu ist zu sagen, dass die Straßenreinigungsgebühr für die Sauberhaltung der gesamten Stadt gezahlt wird, nicht nur für das Reinigen vor der eigenen Haustür." Das Thema stehe auch an, so die FWG, weil der Vertrag mit der Firma Daus im Dezember 2004 auslaufe. Das bestätigt die Verwaltung mit dem Hinweis, dass über eine erneute Vergabe der Werksausschuss entscheide. Die FWG argumentiert, die Aufhebung der Reinigung in den Wohngebieten sei eine verwaltungsmäßige Entlastung für die Stadt und eine finanzielle Entlastung für den Bürger. Auf TV -Nachfrage hat die Stadt ausgerechnet, was man für eine Grundstücksbreite von 15 Metern zahlt: Es sind im Jahr in der Reinigungszone Eins 40,43 Euro und in der Zone Zwei 33,84 Euro, in der Zone Sechs (Altstadt, mehrfache, auch manuelle Reinigung) zahlt man 188,55 Euro. Die Sitzung des Wittlicher Stadtrats ist am heutigen Donnerstag, 6. Mai, im Alten Rathaus. Beginn ist um 18 Uhr.

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