Besondere Regeln für Kinder mit besonderen Geburtstagen

Geld für Eltern: Das letzte Jahr, in dem ein Kind den Kindergarten besucht, ist beitragsfrei. Da aber bei "Kann-Kindern" sich erst später zeigt, ob es ihr letztes Kindergarten-Jahr war, müssen Eltern nachträglich die Beiträge zurück fordern.

Bernkastel-Wittlich. (red) Seit Januar 2006 ist der Besuch des Kindergartens in Rheinland-Pfalz für alle Kinder im Jahr vor ihrer Einschulung beitragsfrei. Für alle Kinder, die dieses Jahr regulär eingeschult werden, also bis zum 31. August 2002 geboren wurden, kein Problem. Anders sieht es bei den so genannten "Kann-Kinder" aus dass heißt Kinder, die nach dem 31. August 2002 geboren wurden und auf Antrag der Eltern zum Schuljahr 2008/2009 vorzeitig eingeschult werden. Weil für diese Kinder erst im Nachhinein fest steht, dass sie ihr "letzte Kindergartenjahr" absolviert haben, sieht das Kindertagesstättengesetz folgende Rückabwicklung vor: Erst nachdem ein "Kann-Kind" tatsächlich zur Schule geht, können sich die Eltern die vom 1. September 2007 bis zur Einschulung 2008 gezahlten Kindergarten-Elternbeiträge durch die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich erstatten lassen. Der Antrag auf Rückerstattung der "Kann-Kinder"-Elternbeiträge 2008 kann unter www.Bernkastel-wittlich.de heruntergeladen werden und ist bis zum 31. Oktober 2008 beim Fachbereich Jugend und Familie der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstr. 16, 54516 Wittlich, einzureichen. Auf dem Antrag sind die vorzeitige Einschulung des "Kann-Kindes" durch die Grundschule und die Höhe der vom 1. September 2007 bis zur Einschulung 2008 gezahlten Beiträge durch den Kindergarten zu bestätigen.Ab 2010 ist Kindergarten ab zweiten Lebensjahr frei

Der Besuch des Kindergartens in Rheinland-Pfalz ist ab August 2010 beitragsfrei; die Beitragsfreiheit umfasst alle Kinder ab vollendetem zweitem Lebensjahr bis zu ihrer Einschulung.Bis August 2010 wird der Besuch des Kindergartens schrittweise beitragsfrei. Derzeit sind alle Kinder im letzten Kindergartenjahr beitragsbefreit. Für den Zeitraum 1. September 2008 bis 31. August 2009 sind alle Kinder im letzten und vorletzten Kindergartenjahr, ab 1. September 2009 sind alle Kinder der letzten drei Kindergarten-Jahrgänge beitragsbefreit. In einer Tabelle ist die schrittweise Umsetzung der Beitragsfreiheit nach den jeweiligen Geburtsjahrgängen nochmals zusammengefasst.Die Rückerstattung der "Kann-Kinder"-Beiträge wird dieses Jahr zum letzten Mal durchgeführt. Denn durch die ab 1. September 2008 in Kraft tretende Beitragsfreiheit für die Kinder ab dem vorletzten Kindergartenjahr und die schrittweise Umsetzung der Beitragsfreiheit bis 2010 wird die bisherige gesonderte Rückerstattung der "Kann-Kinder"-Beiträge künftig hinfällig. Für Rückfragen stehen die Leiter der jeweiligen Kindergärten oder Alexandra Gansen, Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Telefon 06571/14294, E-Mail: Alexandra.Gansen@Bernkastel-Wittlich.de) bereit.

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