Brandstifter zu Haftstrafe verurteilt

Ein 40-Jähriger aus Klausen ist gestern vom Trierer Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Er hat vor einem Jahr sein Haus angezündet. Motiv für die Brandstiftung war ein Streit mit der Freundin.

Klausen/Trier. (wie) Es ist fast genau ein Jahr her: Am Abend des 18. Dezember 2008 steht in Klausen ein Haus in Flammen. Der Hauseigentümer wird verletzt, seine Freundin ist zu dem Zeitpunkt nicht in der Wohnung, der Hund der beiden stirbt in den Flammen. Das Haus ist unbewohnbar. Soweit die Fakten.

Zunächst ist die Polizei davon ausgegangen, dass der 40-jährige Bewohner einen Holzofen befeuern wollte und es dabei zu einer Verpuffung gekommen ist. Doch bereits kurz nach dem Brand, kommen den Ermittlern Zweifel an der Version des Mannes, als sie einen Benzinkanister neben dem Ofen finden. Eine Woche später wird der 40-jährige festgenommen. Die Polizei vermutet einen Beziehungsstreit als Motiv für die Brandstiftung.

Gestern ist der 40-Jährige vom Trierer Landgericht verurteilt worden. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Mann den Brand absichtlich gelegt hat. Zuvor soll es zum Streit mit seiner Freundin gekommen sein. Zu Prozessbeginn im September hatte sie vor Gericht ausgesagt, dass der Mann öfter gewalttätig gewesen sein soll. Mit einem Baseballschläger soll er die Einrichtung zertrümmert haben.

Als sie am 18. Dezember nachmittags nach Hause gekommen sei, habe ein Benzinkanister auf dem Tisch gestanden und der stark angetrunkene Mann habe einen Baseballschläger neben sich stehen gehabt. Daraufhin sei sie zu einer Freundin geflüchtet. Abends stand das Haus in Flammen.

Der Mann ist von der 1. Großen Strafkammer zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren wegen Brandstiftung und wegen Nötigung der Freundin verurteilt worden. Außerdem soll er in eine Entziehungsanstalt, weil er ständig unter Alkohol gestanden hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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