Brandstifterprozess in Trier: Mit dem Mofa zum Tatort

Trier · Der letzte Zeuge im Prozess um den mutmaßlichen Brandstifter aus Trier-Zewen hat am Donnerstag die Wende gebracht – mit Indizien, die eindeutig gegen den freiwilligen Feuerwehrmann sprechen.

Hütten, Gartenhäuschen, Holzstapel gingen Anfang des Jahres in Trier-Zewen nahezu in zweiwöchigem Abstand in Flammen auf. "Man konnte fast damit rechnen: An etwa jedem zweiten Samstag gab es Feueralarm", berichtete der Polizist, der die Ermittlungen bei der Brandserie leitete, am Donnerstag vor dem Trierer Landgericht.

Der Kriminalhauptkommissar war der 31. - und letzte - geladene Zeuge im Prozess um den Zewener, der zumindest drei der Brände gelegt haben soll.

Die 30 Zeugen zuvor hatten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen den 28-jährigen mutmaßlichen Brandstifter nicht erhärten können (der TV berichtete). Die Aussage des Polizisten belastet den Angeklagten dagegen schwer.
Denn nachdem die Vereinshütte des Angelsportvereins Oberkirch am 11. März 2017 abgebrannt war - mit einem Schaden von 54.000 Euro - hatte die Polizei ihre Ermittlungen verschärft. "Wir haben damals alle 19 Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr befragt", berichtete der als Zeuge geladene Polizist am Donnerstag. Bei den Aussagen sei immer wieder der Name des Angeklagten gefallen. Etwa, weil dieser bei Einsätzen häufig einer der Ersten am Feuerwehrgerätehaus gewesen sei. Und weil er bei der Fahrt zum Feuer an der Angelhütte - als der Löschzugleiter der freiwilligen Feuerwehr noch vermutete, das Gasthaus Zum Mosellander brenne - noch bei der Anfahrt gerufen habe: "Hier ist das nicht, wir müssen weiter fahren!"

Die Aussagen der Feuerwehrkollegen hätten den Verdacht auf den Angeklagten G. gelenkt. Die Staatsanwaltschaft erlaubte der Polizei verdeckte Maßnahmen: Das Handy des Verdächtigen wurde fortan abgehört. Die Polizei installierte gegenüber seinem Wohnhaus eine Videokamera, die aufzeichnete, wer wann durch die Haustür kommt und geht.
"Am 22. April 2017 verließ der Angeklagte gegen 19.30 Uhr das Haus mit Mülltüten in beiden Händen. Er ist dann mit seinem Roller weggefahren und kam 14 Minuten später wieder - ohne Mülltüten. Um 19.52 ging bei der Berufsfeuerwehr die Meldung ein, dass es am Promilleweg zwischen Euren und Zewen brennt", berichtete der Polizist.

Um ihren Verdacht gegen den Angeklagten zu überprüfen, fuhr die Polizei einige Tage später testweise mit einem eigenen Mofa die Strecke vom Haus des Angeklagten zum Brandort ab. "Wir wollten sehen, ob eine Brandstiftung zeitlich überhaupt möglich gewesen wäre", erklärte der Polizist. "Dabei haben wir festgestellt, dass dem Angeklagten abzüglich der Wegstrecke zum Tatort und zurück theoretisch mehrere Minuten geblieben wären, um das Feuer zu legen", sagte der Polizist.

Dass eine Zeugin den Angeklagten zur fraglichen Zeit auf dem Mofa gesehen hat - und zwar auf der Wegstrecke zum Brandort - unterfüttert die Ermittlungen der Polizei.

Nach diesem Brand montierte die Polizei die GPS-Wanze am Mofa des Verdächtigen, die die Fahrten genau aufzeichnet. Am 23. Mai fuhr der Angeklagte am Nachmittag zu einer abgelegenen Hütte an einem Weg zwischen der B.49 und der Wasserbilligerstraße. Dort verlangsamte er seine Fahrt. "Er ist nicht stehen geblieben, sondern entweder ganz langsam gefahren oder er hat das Mofa geschoben", wertet der Polizist die GPS-Daten vor Gericht aus. Am Abend zeichnet die Wanze die nächste Fahrt auf. Wieder geht es zu der abgelegenen Hütte. Diesmal stellt der Verdächtige das Mofa offenbar am Wegesrand ab. "Für exakt zwei Minuten und 40 Sekunden", sagt der Polizist, "und etwa 56 Meter entfernt von der Stelle, an der zwei Stunden später die Hütte in Flammen aufgeht."

Richter Armin Hardt fragt nach Details, zum Beispiel, wie genau die Aufzeichnungen der GPS-Wanze sind. "An der Stelle gibt es ein dichtes Satellitennetz - wir können die Fahrtstrecke bis auf vier Meter genau nachvollziehen", erklärt der Kripobeamte.

Wie schwer die Tatsache wiegt, dass der Angeklagte sich kurz vor den Bränden in direkter Nähe der Tatorte aufgehalten hat, ist am Gesicht von Richter Hardt abzulesen. Als Sven Collet, Rechtsanwalt des Angeklagten, nachfragt, ob für seinen Mandanten eine Entlassung aus der Untersuchungshaft infrage kommt, winkt Hardt ab.

Der Prozess wird am Mittwoch, 29. November, 9 Uhr, vor dem Landgericht fortgesetzt. Dann sollen die Plädoyers gehalten werden. Das Urteil soll am Dienstag, 5. Dezember, fallen.

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