Chance für Winzer

BERNKASTEL-WITTLICH. Die Europäische Kommission wird das Vertragsverletzungsverfahren wegen der Förderung des Genossenschaftsbeitritts durch drei Landkreise und eine Verbandsgemeinde an Mosel-Saar und Ruwer fortführen.

Dies hat EU-Agrarkommissar Franz Fischler dem CDU-Europaabgeordneten Werner Langen in einem Gespräch mitgeteilt. Bisher würden die Stellungnahmen der betroffenen Landkreise im Rahmen des förmlichen Prüfverfahrens der EU-Kommission noch nicht vorliegen. EU-Kommissar Fischler betonte, dass er vor Auswertung und Vorlage der Unterlagen keine Aussagen über den weiteren Fortgang des Verfahrens treffen könne. Insofern sei es zu früh für irgendeine konkrete Aussage zum weiteren Schicksal des Förderprogramms. Tatsache sei, dass dieses Förderprogramm den Agrarförderrichtlinien der EU nicht entspreche und vom Land Rheinland-Pfalz nicht notifiziert worden sei. Ein förmliches Prüfverfahren sei deshalb unvermeidbar gewesen. Fischler unterstrich in dem Gespräch, dass die Europäische Kommission sehr intensiv daran arbeite, ähnlich wie bei der Regionalförderung für die gewerbliche Wirtschaft, eine so genannte "De-minimis-Regel" einzuführen. Diese bewirke, dass die Agrarförderungsmaßnahmen unterhalb einer bestimmten Förderquelle pro Betrieb von der Kontrolle und vorherigen Genehmigung durch die EU-Kommission freigestellt sei. Die Arbeiten dafür, so Fischler in dem Gespräch, würden zügig fortgeführt. Nach Überzeugung von Langen ergibt sich daraus eine gewisse Hoffnung für einen späteren Abschluss des Prüfverfahrens. Sei die "De-minimis-Regel" erst eingeführt, dann könne die Kommission auch nachträglich von Strafmaßnahmen und Rückforderungen des Geldes gegenüber den Winzern absehen, so Langen. Eine solche Entscheidung könne jedoch frühestens fallen, wenn das Prüfverfahren abgeschlossen sei.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort