Cochem-Zell klagt, Morbach nicht

Die Gemeinde Morbach nimmt von einer Klage gegen die Änderung des Planfeststellungs-Beschlusses zur Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens Frankfurt-Hahn Abstand. Anders der Kreis Cochem-Zell: Dort geht man den Rechtsweg.

Morbach/Cochem-Zell. (iro/dju)Mitte November entschied der Morbacher Gemeinderat, gegen die dauerhafte Unterbrechung der Hunsrückhöhenstraße zwischen Lötzbeuren und Ravers-beuren im Zusammenhang mit der Flughafen-Erweiterung zu klagen. Unter einer Bedingung: Die Gemeinde müsse klagebefugt sein. Klagebefugt ist eine Kommune, wenn sie geltend machen kann, in eigenen Rechten verletzt zu sein. Ist das nicht der Fall, wird das Ansinnen abgewiesen, ohne dass sich das Gericht überhaupt mit dem Gegenstand befasst. Das Morbacher Rathaus ließ diese Frage prüfen. Gutachter verneinten die Frage der Befugnis. "Deshalb wird keine Klage erhoben", macht Theo Gätz, Büroleiter im Morbacher Rathaus, deutlich. Traben-Trarbach will vor Gericht ziehen

Anders die Stadt Traben-Trarbach. Sie will in der Sache vor Gericht ziehen. Ebenso der Kreis Cochem-Zell. Der Kreis will mit einer Klage erreichen, dass die ursprüngliche Trasse der B 327, die durch die Verlängerung der Startbahn gesperrt wurde, wiederhergestellt wird. Nach den derzeitigen Plänen soll eine großräumige Umleitung über die B 421 und die B 50 bei Kirchberg die gesperrte Strecke ersetzen. Eine Hintertür hält sich der Landkreis allerdings noch offen: Sollte es feste Zusagen für eine unmittelbare Zufahrt zum Flughafen über das so´genannte "Koblenzer Tor" geben, die Ortsumgehung Bärenbach verbindlich umgesetzt werden, die Moselregion an allen Zufahrten zum Flughafen umfassend ausgeschildert sein, der Ausbau des Zeller Bergs (B 421) in drei Jahren bei einem Baubeginn ab 2009 verwirklicht werden sowie der für die Bauphase genehmigte Weg entlang der Startbahn als leistungsfähiger Wirtschaftsweg für die ansässigen landwirtschaftlichen Betriebe hergestellt werden, ist der Kreis bereit zurückzustecken. Hierzu gab es bereits mehrere Gespräche von Landrat Manfred Schnur mit dem Geschäftsführer des Landesbetriebs Mobilität (LBM), Bernd Hölzgen, ohne dass der LBM dabei verbindliche Zusagen gemacht hat. "Allein schon, um die Klagerechte nicht zu verwirken, erhebt der Kreis daher fristgemäß Klage beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz", so der Landrat.Ungeachtet dessen sollen die Verhandlungen aber weitergeführt werden, betont man im Kreis. "Ich würde eine solche Verhandlungslösung einem langwierigen Klageverfahren vorziehen, sehe aber auch weiterhin Chancen, in einer Klage erfolgreich zu sein", sagt Landrat Manfred Schnur.

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