Darf er, oder nicht?

WITTLICH-WENGEROHR. (peg) Nun wissen wir es ganz genau: Ortsvorsteher dürfen generell über ihr Budget eigenverantwortlich verfügen.

Mit dem Beirat absprechen müssen sich Ortsvorsteher nur, wenn es sich um investive Maßnahmen handelt. Als investive Maßnahme bezeichnet man all jene Ausgaben, die auf eine gewisse Dauer ausgelegt sind. Braucht der Musikverein etwa ein neues Schlagzeug oder ein Jugendklub einen Wasserkocher, würden Zuschüsse dafür als Investition laufen; der Ortsvorsteher müsste sich, unabhängig von der Höhe der Ausgaben, mit seinen Beiratsmitgliedern absprechen. Plant der selbe Verein oder Jugendklub jedoch ein Fest und der Ortsvorsteher möchte diese Aktion unterstützen, indem er etwa den Auftritt einer Kapelle zahlt, darf er das nach geltender Rechtslage auch ohne vorher den Beirat informiert der gefragt zu haben. Nachdem es im Ortsbeirat Wengerohr bei Stefan Melcher von der FWG Verstimmungen wegen der Budget-Handhabung von Ortsvorsteher Theodor Brock gegeben hatte, hat der Pressesprecher der Stadt, Ulrich Jacoby, für unsere Leser in den Gesetzesbüchern nachgesehen.

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