Das Essen ist nicht reine Elternsache

WITTLICH. Wer zahlt die Rechnung für den Mittagstisch in der Ganztagsschule Friedrichstraße? Dazu hatte der alte Stadtrat vor Schulbeginn beschlossen, die Eltern kostendeckend mit 63,50 Euro im Monat zur Kasse zu bitten. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier hat das kritisiert. Zum Schulbeginn wurden jetzt vorläufig 42,50 Euro von den Eltern verlangt.

Der alte Stadtrat hat seine Rechnung ohne die ADD Trier gemacht, als er ausgiebig darüber diskutierte, ob man die Kosten für Mittagessen und Hauswirtschaftlerin komplett auf die Eltern der neuen Ganztagsschulkinder in der Friedrichstraße umlegen kann (der TV berichtete). Der Wittlicher Ratsbeschluss, der einen elf Mal im Jahr zu zahlenden Elternanteil zu je 63,50 Euro festlegte, wurde nun von der ADD Trier kritisiert. Zum einen sehe das Schulgesetz eine Beteiligung der Eltern vor. Dazu erklärt die Stadtverwaltung in der neuen Beschlussvorlage: "Eine Beteiligung würde voraussetzen, dass es noch einen weiteren zur Deckung der Kosten Verpflichteten geben muss. Eine hundertprozentige Umlage der für die Essenszubereitung anfallenden Kosten auf die Eltern würde daher bestehendes Recht verletzen." Außerdem habe die ADD Trier darauf hingewiesen, dass die Kosten für Hilfspersonal nicht in die Berechnung der Verpflegungskosten einbezogen werden können.Nachträglich zurück zum geringeren Betrag

Die Hauswirtschaftlerin soll jährlich etwa 14 000 Euro kosten. Da nach dieser Information bereits der erste Schultag anstand, wurde eine vorläufige Vereinbarung getroffen. Sie sieht einen Elternanteil von 42,50 Euro im Monat für elf Monate vor, wie es der Schulträgerausschuss der Stadt im Mai dem Rat auch empfohlen hatte. Dieser neuen/alten Pauschale sollte der Stadtrat jetzt nachträglich zustimmen. Dazu sagte Bürgermeister Ralf Bußmer in der Ratssitzung: "Es gibt unterschiedliche Rechtsmeinungen. Wir haben eine andere, aber da sticht die obere die untere aus." Ohne weitere Diskussion stimmte der neue Stadtrat in seiner ersten "Arbeitssitzung" dem Betrag von 42,50 Euro rückwirkend zu.

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