"Das Übermonster"

WITTLICH/DREIS. (iz) Unter Alkohol hatte ein 56-jähriger Mann aus Dreis zwei Menschen angegriffen und dabei schwer verletzt. Dieses Delikt wurde vor dem Wittlicher Schöffengericht verhandelt. Das Urteil des Richters: zwei Jahre auf Bewährung.

Vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Josef Thul musste sich Manfred P. verantworten. Er hatte am 16. Oktober vergangenen Jahres seine Mitbewohnerin Claudia (alle Namen geändert) sowie deren Bruder Peter mit einem 15 Zentimeter langen Messer niedergestochen und lebensgefährlich verletzt. "Es tut mir von Herzen Leid, dass ich dich verletzt habe", sagte der in Fuß- und Handfesseln vorgeführte Angeklagte noch vor Beginn der Sitzung zu seinem weiblichen Opfer. Es sei "Notwehr" gewesen. An besagtem Tag kam es in der Wohnung in Dreis zu einem Streit zwischen P. und Claudia, zu der er nach eigenen Angaben eine Art platonische Beziehung pflegte. "Mach doch mal die Badezimmertür zu, du Schlampe", sagte er Claudia. Das spätere Opfer, Peter, bezog diese Aussage nach Angaben des Angeklagten auf seine Schwester Jutta, die ebenfalls im Haus des Angeklagten wohnte und drohte dem Angeklagten, ihn aus der Wohnung zu werfen. "Ich komme gleich runter", rief Peter dem Angeklagten drohend hinterher. "Ich hatte Angst und sperrte mich im Zimmer ein", sagte der Angeklagte. Doch um auf die Toilette zu gelangen, musste er sein Zimmer verlassen. Aus Angst vor einem Angriff durch das "Übermonster", wie der Richter Josef Thul den offenbar sehr dominanten Peter beschrieb, legte sich P. ein Messer auf seiner Eckbank parat, "falls ich es nicht mehr schaffen sollte, die Tür zu schließen, wenn ich angegriffen werde. Dem bin ich klar unterlegen, der ist Kraftsportler!" Doch es blieb ruhig, bis etwa gegen 19 Uhr. Da hörte der Angeklagte Schläge gegen die Zimmertür seiner Freundin Claudia und sah Peter davor stehen. Kaum hatte er diesen aufgefordert, das zu unterlassen, "wurde ich mit Faustschlägen niedergestreckt und durch den kleinen Flur geprügelt. Ich hatte Angst, er würde mich zum Krüppel schlagen." Dann konnte der Angeklagte sein Messer greifen. Locker, angeblich "ohne Kraft", ging er mit dem Messer auf den "Angreifer" los. Dieser packte und schüttelte ihn. "Ich stach hinter mich, und P. ging gekrümmt weg. Dann hörte ich seine Schwester sagen: ,Was hast Du gemacht?' Da wusste ich, dass wir nicht alleine waren!" Cannabis und Alkohol im Blut festgestellt

Auch die Schwester wurde von drei Messerstichen schwer verletzt. Ohne ärztlichen Eingriff wäre die Sache schlimmer ausgegangen, bestätigte eine Sachverständige vor Gericht. Mildernde Umstände waren, dass bei dem Angeklagten 0,89 Promille festgestellt wurden, auch Cannabisrückstände wurden im Blut gefunden. Dass der Angeklagte nicht vorbestraft war, wurde ihm als eine günstige Sozialprognose zu Gute gehalten. "Aber keine Notwehr", sagte die Staatsanwaltschaft und forderte nach fast zehnstündiger Verhandlung auch mit Blick auf die schweren Verletzungen zwei Jahre und sechs Monate Haft ohne Bewährung. Die Verteidigung sprach von Notwehr und forderte Freispruch oder eine milde Strafe auf Bewährung. Der Richter entschied auf zwei Jahre auf Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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