"Das ist eine Unverschämtheit!"

14,65 Meter über Grund steht der Ende vergangener Woche installierte Sendemast des Mobilfunkbetreibers E-Plus. Anders als der vor zwei Jahren auf dem selben Gelände aufgestellte D1-Mast war ein Bauantrag nötig, bei dem der Gemeinderat einstimmig dagegen votierte. Man sei nicht grundsätzlich gegen einen solchen Mast, wolle ihn aber nicht im Wohngebiet, sagte Bürgermeister Hans Herrmann. Dieser Meinung waren viele der 120 Demonstranten, die bei der Demonstration ihren Unmut kund taten. "Der Sender gehört nicht hier hin", sagte Leo Theisen aus Longkamp. Ein gewichtiges Argument gegen den Sendemast sei der nur 150 Meter entfernte Kindergarten und die 200 Meter entfernte Schule. "Das ist eine Unverschämtheit!", lautet sein Urteil. Auf einer Unterschriftenliste gegen den Sendemast im Wohngebiet hatten am Sonntag bereits 200 Bürger unterschrieben.Familie Rickel: "Wir wohnen ja auch hier"

"Ich habe auch ein Handy", sagt Jutta Eck, "aber wir haben so viel Belastung um uns herum, dann muss der Mast im Wohngebiet nicht noch dazu kommen." "Man weiß ja nie, was später auf uns zu kommt" gibt Susanne Marx die noch unbekannte Langzeitwirkung zu bedenken. Der Sendemast von E-Plus steht auf dem Gebäude der Familie Rickel und entspricht den technischen Vorschriften und Gesetzen, erklären Barbara und Wolfgang Rickel im Gespräch mit dem TV . "Wir wohnen ja auch hier. Wir sind davon überzeugt, dass es keine gesundheitlichen Schäden gibt", sagt das Ehepaar. Wie Bürgermeister Herrmann informierte, hat der Mobilfunkbetreiber E-Plus die Ortsgemeinde nicht ausreichend informiert. Mit einem Mitte Dezember eingegangen Schreiben erfolgte von E-Plus die Mitteilung, dass die Anlage eine Woche später in Betrieb gehen soll. Beigefügt war die am 3. März 2004 ausgestellte Standortbescheinigung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post in Saarbrücken. "Zur funkrechtlichen und baurechtlichen Sache können wir nichts sagen", sagt der erste Beigeordnete Franz-Josef Klingels. "Aber die moralische Sache ist was ganz anderes." Die Informationen gehen auseinander. Auf Nachfrage bei Peter Teusch von der Bauabteilung der Kreisverwaltung wird bestätigt, dass dem Bauantrag das Einvernehmen verweigert wurde. Die Kreisverwaltung hat geprüft, ob diese Entscheidung rechtmäßig ist und die Gemeinde im Februar angeschrieben, dass sie die Rechtsauffassung der Gemeinde nicht teile und beabsichtige, das Einvernehmen zu ersetzen. In der Folgezeit wurde der Bauantrag entscheidungsreif, die Baugenehmigung am 31. August 2004 erteilt und zeitnah der Gemeinde Longkamp zur Kenntnis weiter gereicht. Die Gemeinde hätte es seinerzeit anfechten müssen, sagt Teusch, "einer Klage räume ich null Erfolgschancen ein". Seitens der Gemeinde wurde die von den kommunalen Spitzenverbänden eingerichtete Clearingstelle eingeschaltet, um etwaige Versäumnisse klären zu lassen.

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