"Das ist kein Futterneid"

BERNKASTEL-KUES. Gleiches Recht für alle: Das fordern Dorly und Helmut Henrich. Sie wollen ihre Waren zu denselben Zeiten vor dem Geschäft präsentieren wie andere Ladeninhaber.

Der Streit um die Sondernutzungs-Satzung der Stadt Bernkastel-Kues geht weiter. Wie berichtet hatten sich einige Geschäftsinhaber in der Altstadt beschwert, weil sie ihre Ware erst ab 11 Uhr auf der Außenfläche präsentieren können. Die Satzung regelt dies, weil bis 11 Uhr Lieferverkehr erlaubt ist, der ansonsten zu Behinderungen führen könnte. Geschäftsleute, die nicht direkt an den Zufahrten liegen, dürfen ihre Ware ohne Zeitvorgabe präsentieren. In der Jahreshauptversammlung des Werbekreises hatte Vorsitzender Wolfgang Pastor die Satzung verteidigt. Er sprach in diesem Zusammenhang auch von "Futterneid" (der TV berichtete). "Das ist kein Futterneid, das ist Wettbewerbsverzerrung", verteidigt Helmut Henrich, der mit seiner Frau Dorly in der Alten Römerstraße ein Kunstgewerbegeschäft betreibt, seinen Protest. Manche Waren zum Anfassen seien vor dem Geschäft leichter zu verkaufen, als im Laden. "Pauschale Begründung reicht nicht"

Henrich wurde schon einmal zur Kasse gebeten, weil er seine Ware zu früh vor die Türe stellte. Es seien aber nur 30 Zentimeter Abstand von der Hauswand gewesen, sagt er. Damit habe er niemanden behindert. Eine offizielle Eingabe an die Stadt sei abschlägig beschieden worden. Der Hauptausschuss wird dieses Thema heute, Montag, erneut aufgreifen. Die Henrichs haben sich auch an den Einzelhandelsverband der Region Trier gewandt. Es müsse schon triftige Gründe für eine solche Satzung geben, erklärt Geschäftsführer Alfred Thielen auf TV-Anfrage. Eine pauschale Begründung reiche nicht. Es gebe offensichtlich Ladeninhaber, die von der Satzung betroffen sind, obwohl es durch eine frühzeitige Außenpräsentation der Ware zu keiner Behinderung komme. Und es gebe den umgekehrten Fall, also Läden ohne Beschränkung, deren Außendarstellung zu Behinderungen führe. "Deshalb muss man diese Thematik sehr differenziert sehen", sagt Thielen. Sonst komme sehr schnell der Vorwurf der "Ungleichbehandlung" auf. Im Falle von Helmut und Dorly Henrich habe er Briefe an die Stadt und an die Verbandsgemeinde geschickt. Über den Inhalt könne er allerdings nichts sagen, weil er auch als Rechtsbeistand fungiere.

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