Den einen zu viel, den anderen zu wenig

BERNKASTEL-WITTLICH. (mai) Umweltschützer haben bei der EU-Kommission Beschwerden eingelegt, weil ihrer Meinung nach die Meldung der nach europäischem Recht zu schützenden Gebiete mit wertvollen Tier- und Pflanzenarten in der Region unzureichend ist.

Den einen geht die Umsetzung der EU-Richtlinie zu den Flora-Fauna-Habitaten (FFH) zu weit, den anderen nicht weit genug. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) hat zum Teil bereits vor einiger Zeit Beschwerden bei der EU-Kommission eingereicht, weil seiner Meinung nach die Ausweisung der FFH-Gebiete in der Region unzureichend ist. Die Beschwerden stehen im Zusammenhang mit der Bundesstraße 50 neu, deren erster Teil von Wittlich bis Platten bereits gebaut wird und deren zweiter Abschnitt (Hochmoselübergang) immer noch die Gerichte beschäftigt. Eine Beschwerde des BUND bezieht sich auf die FFH-Gebiete Kautenbach- und Tiefenbachtal. Heide Weidemann, Landesvorsitzende des BUND, erklärt: "Genau in der Mitte wurde hier der Korridor für die B 50 neu frei gelassen. Aus naturschutzfachlicher Sicht kann solch ein Korridor keinen Sinn machen." Die Ausweisung der FFH-Gebiete soll jedoch nach rein naturschutzfachlichen Kriterien erfolgen. Ebenso hat der Umweltschutzverband Beschwerde eingelegt, weil der Moselsporn, der "Handschuh" zwischen Bernkastel-Kues und Traben-Trarbach, nicht als FFH-Gebiet ausgewiesen wurde, obwohl dort wertvolle Lebensraumtypen und seltene Arten vorkommen, beispielsweise die Gelbbauchunke, die Schmetterlingart "Spanische Flagge" und Fledermäuse wie die Mopsfledermaus. Die Umweltschützer kritisieren zudem, dass lediglich das obere Liesertal als FFH-Gebiet ausgewiesen wurde und nicht das ganze Tal. Eine weitere Beschwerde befasst sich mit dem "Mundwald" am Autobahnkreuz A 60/A 1, der ursprünglich auf der Vorschlagsliste für die EU-Vogelschutzgebiete 2002 stehen sollte, dann aber doch nicht aufgenommen wurde. Wie die deutsche Vertretung der Europäischen Kommission in Bonn auf TV -Anfrage mitteilte, werden die Eingaben noch geprüft. Es sei nicht absehbar, wie lange das noch dauere. Komme die Kommission zu dem Schluss, dass die Beschwerde rechtens ist, bestehe die Möglichkeit, vom Land Ergänzungen zu fordern.

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