Die Leiden eines Dachses

Wer ist zuständig, wenn ein verletztes Wildtier in einem privaten Garten gefunden wird? Normalerweise der Garteneigentümer. Doch die Zuständigkeiten herauszubekommen, ist gar nicht so einfach.

Monzelfeld. Stellen Sie sich vor, es ist Freitagnachmittag, Sie kommen nach Hause und finden im Nachbargarten einen von einem Auto angefahrenen Dachs. Monika Josten aus Monzelfeld hat genau das erlebt. Sofort rief sie beim Förster an. Der war allerdings nicht zu erreichen. Es folgten Anrufe bei Tierärzten an der Mosel und im Hunsrück. Von beiden sei die gleiche Antwort gekommen: Wenn Sie ihn bringen, können wir etwas für ihn tun. "Doch wie sollte ich den Dachs in mein Auto bringen?", fragte sich Monika Josten. Die Bediensteten vom Ordnungsamt hatten bereits Feierabend. "Von der Polizei in Bernkastel-Kues bekam ich zu hören, sie hätten keine Leute dafür, ich solle bei der Kreisverwaltung anrufen. Auch diese fühlte sich nicht zuständig", berichtet Josten vom weiteren Ablauf. Auch beim Veterinäramt habe man ihr nicht geholfen. Inzwischen sei das Schreien des Dachses immer lauter geworden und nicht mehr zum Aushalten gewesen. Ortsbürgermeister Martin Klassen habe ebenfalls alle Hebel in Bewegung gesetzt. Doch auch seine Bemühungen seien nicht von Erfolg gekrönt gewesen. Zu guter Letzt habe sie Tierarzt Christian Marks in Bernkastel-Kues angerufen. Mit Einverständnis der Besitzerin des Gartens habe er das Tier mit einer Spritze von seinem Leiden erlöst. "Danke", sagt Monika Josten. Von den anderen Institutionen ist sie eher enttäuscht, hätte mehr "Menschlichkeit" erwartet. Aber wer ist denn nun in einem solchen Fall zuständig? Antwort kommt von Alfons Kuhnen, Pressesprecher der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich. Der Dachs sei ein Wildtier und als solches grundsätzlich herrenlos, sagt er. Einen Verantwortlichen gebe es nicht. Ein Garten sei ein so genannter befriedeter Bezirk, in dem keine Jagd ausgeübt werde. Vor dem Dachs gewarnt

Sollte von einem herrenlosen Tier eine Gefahr ausgehen, sei die Ortspolizei-Behörde zuständig. Sollte keine Gefahr im Verzug sein, sei der Eigentümer oder eventuell der Pächter des Gartens zuständig. Von dem Dachs in Monzelfeld sei offenbar keine Gefahr ausgegangen. Mit der Antwort ist Monika Josten nicht zufrieden. "Wer entscheidet denn, ob von einem Tier eine Gefahr ausgeht?", fragt sie. Tierarzt Marks habe sie gewarnt, sich dem Dachs zu nähern, weil das Tier beißen könne. Gefahr werde so definiert, dass ein Tier von sich aus aggressiv werden müsse, sagt Alfons Kuhnen. "Daher war die Garten-Eigentümerin in dem Fall auch zuständig für den Umgang mit dem Tier", erläutert er. Die Einschläferung durch den Tierarzt sei auf Grund der Verletzung des Tieres offensichtlich angemessen gewesen. Die Kosten für die Einschläferung übernimmt nach Monika Jostens Auskunft die Gemeinde. Normalerweise, so Kuhnen, müsse der Grundstückseigentümer die Kosten tragen.

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