Die alten Schilder bleiben vorerst stehen

Wohl erst im kommenden Jahr werden die Landkreise und die Verbandsgemeinden zum neuen Beschilderungskonzept rund um den Flugplatz Hahn befragt werden. Ursprünglich sollte ein entsprechendes Konzept bereits im Oktober auf dem Tisch liegen.

 Eine klare und eindeutige Beschilderung gibt es auf der B 327 am Hahn an zwei Stellen: Dort, wo die Strecke auch in Zukunft nicht mehr weitergeht. TV-Foto: Archiv/Harald Jansen

Eine klare und eindeutige Beschilderung gibt es auf der B 327 am Hahn an zwei Stellen: Dort, wo die Strecke auch in Zukunft nicht mehr weitergeht. TV-Foto: Archiv/Harald Jansen

Hahn. Die Änderung des Planfeststellungsbeschlusses, ein mehrere hundert Meter langes Teilstück der Bundesstraße 327 nicht wiederherzustellen, hat nicht nur juristische Konsequenzen. Bürger mehrerer Orte fürchten, dass die Beschilderung um den Hahn die ortsunkundigen Besucher verwirrt und in die Irre führt. Zudem werden immer wieder Stimmen laut, wonach weniger Gäste kommen, weil der Verkehr bereits bei Kappel/Kirchberg großräumig auf die B 50 umgeleitet wird und somit die Autofahrer die Abfahrten nach Altlay, Briedel und Enkirch verpassen. Der Termin für eine neue Beschilderung rund um den Hahn steht derzeit noch nicht fest, sagt Walter Schwarz, Sprecher des Landesbetriebs Koblenz (LBM), auf TV-Anfrage. Ursprünglich sollte das Konzept Mitte Oktober vorliegen. Das hatte LBM-Geschäftsführer Bernd Hölzgen bei einer Pressekonferenz auf dem Hahn mitgeteilt.Besonderes Augenmerk auf Ziele an der Mosel

Aufgrund der neuen Verkehrssituation rund um den Flugplatz wird derzeit ein Gesamtbeschilderungskonzept für die wegweisende Beschilderung auf der Linienachse B 327 zwischen den Anbindungen der L 226 und der L 190 erstellt, sagt Schwarz. Dadurch soll das Wegweisungssystem auf der B 327 und in dem angrenzenden Verkehrsnetz auf die beabsichtigte Unterbrechung der Bundesstraße abgestimmt werden. Der Kritik aus den auf den Fremdenverkehr ausgerichteten Orten an der Mosel soll dabei Rechnung getragen werden. "Es werden die Auswirkungen auf die Ziele von und zur Mosel sowie von und in den Hunsrück untersucht", sagt Schwarz. Die betroffenen Kreisverwaltungen Cochem-Zell, Bernkastel-Wittlich und Rhein-Hunsrück, die Verbandsgemeindeverwaltungen, die LBM Bad Kreuznach, Cochem und Trier sowie die zuständigen Polizeiinspektionen werden angehört. "Dabei können Anregungen und Bedenken gegebenenfalls auch im Hinblick auf die touristische Beschilderung vorgebracht werden." Die Aufnahme von einzelnen bedeutenden touristischen Zielen müsse von den Kreisverwaltungen im Rahmen entsprechender Anträge auf der Grundlage der "Richtlinien für Touristische Hinweise an Straßen" im Einzelfall geprüft werden. Die letzte Entscheidung über die Beschilderung liegt laut Pressesprecher Werner Schwarz beim Landesbetrieb Mobilität.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort