Ein Funke Hoffnung

NIEDERSCHEIDWEILER. (peg) Der 26-jährige Peter Müller wird nach einem Motorradunfall sein Leben lang im Rollstuhl sitzen. Das schwere Schicksal wird ihm im Augenblick erleichtert durch die große Hilfsbereitschaft, die er im ganzen Dorf erfährt (der TV berichtete). Pflegegeld wird er jedoch keines bekommen.

Die Welle der Hilfsbereitschaft begann bereits im Herbst mit der Tombola des Kirchenchores Ober- /Niederscheidweiler: Er stiftete für Peter Müller rund 2500 Euro, über die er überglücklich war. Weniger erfreulich sind dagegen die Nachrichten, die von Seiten des Medizinischen Dienstes kommen. Der wird ihn nicht einmal in die niedrigste Pflegestufe "einsortieren". Ob Pflegebedürftigkeit besteht, entscheidet nicht die Schwere einer Erkrankung oder Behinderung, sondern allein ein exakt festgelegtes Zeitfenster der notwendigen Betreuung.Peter Müller kann Widerspruch einlegen

Für die Pflegestufe eins müsste das Gutachten einen Zeitaufwand von mindestens 45 Minuten anerkennen, und zwar in den Teilbereichen Körperhygiene, Blasen- und Darmentleerung, Nahrungsaufnahme und Mobilität in der eigenen Wohnumgebung. Um diese Mobilität wenigstens teilweise zu ermöglichen, haben die Müllers und ihr großer Freundeskreis schon kräftig umgebaut. Mutter Cornelia gibt aber zu bedenken: "Unser Haus ist natürlich nicht von Natur aus Rollstuhl gerecht." Und bis Peter sich einmal selbst versorgen kann, ist baulich noch eine ganze Menge zu verändern: Umbauen ist angesagt - und das kostet Geld. Die leitende Medizinaldirektorin aus Trier, Dr. Eva-Maria Schwerdtfeger, erklärt den negativen Bescheid: "Alleiniger hauswirtschaftlicher Versorgungsbedarf oder ein Hilfebedarf in anderen, nicht zu diesen definierten Teilbereichen der Selbstpflegefähigkeit gehörenden Bereichen, löst nach dem Pflegeversicherungsgesetz keine Pflegebedürftigkeit in dessen Sinn aus." (Nachzulesen sind diese Regelungen im Sozialgesetzbuch XI in den Paragrafen 14 und 15, in den Pflegebedürftigkeitsrichtlinien und den Begutachtungsrichtlinien zur Pflegbedürftigkeit, die beim Medizinischen Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen in 45141 Essen, Lützowstraße 53 angefordert werden können.) Die Gutachter des Medizinischen Dienstes erkennen zwar die Belastung für Peters Familie an, wissen aber genau, dass Betroffene ihren negativen Bescheid oft nicht nachvollziehen können. Sie betonen jedoch ihre Verpflichtung, sich bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit exakt an die in den Gesetzen und Richtlinien vorgeschriebenen Kriterien halten zu müssen. Ein Fünkchen Hoffnung bleibt Peter. Er kann bei der Pflegekasse gegen das Gutachten Widerspruch einlegen. In diesem Fall müsste der Medizinische Dienst erneut bei ihm vorbeischauen. Ob das allerdings viel Sinn macht, sei dahin gestellt. Peter: "Der nächste Gutachter urteilt schließlich nach den gleichen Kriterien wie sein Vorgänger." Der hatte bei seinem Besuch achselzuckend die Beantragung von Sozialhilfe empfohlen. Die steht ihm jedoch nicht zu, denn immerhin ist sein Rentenbescheid bereits durch.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort