"Eingriff in schwebendes Verfahren"

BERNKASTEL-KUES. (cb) Viele Bürger haben die Vergabe-Praxis bei der Versteigerung von zwei "Doctor"-Weinbergen kritisiert. Der Stiftungsrat der Heilig-Geist-Stiftung weist alle Vorwürfe zurück. Durch die Berichte im TV sei ein falsches Bild entstanden, sagt Stiftungsrat-Vorsitzender Wolfgang Port.

Mit "Befremden und Unverständnis" hat der Stiftungsrat der Heilig-Geist-Stiftung Bernkastel-Kues auf den Bericht (TV vom 27. September) sowie den Bericht und den Kommentar (TV vom 26. Oktober) über die Versteigerung der beiden Doctor-Weinberge reagiert. Bei der öffentlichen Versteigerung hatten eine Bietergemeinschaft und ein Winzer-Ehepaar den höchsten Preis geboten. Der Stiftungsrat hatte sich dann aber einige Tage später für zwei andere Mitbieter entschieden. Der Notar habe "deutlich und laut" vor der Versteigerung verlesen, dass sich der Stiftungsrat das Recht vorbehält, unter den drei Letztbietenden zu wählen. Dies sei eine Praxis, die sich in den vergangenen Jahrzehnten aus unterschiedlichen Gründen bewährt habe, sagt Wolfgang Port, der als Stadtbürgermeister auch Vorsitzender des Stiftungsrates ist. Es sei deshalb am Abend der Versteigerung überhaupt noch nicht klar gewesen, wer für die beiden Parzellen den Zuschlag erhält. Mit dem Artikel vom 27. September sei der Öffentlichkeit suggeriert worden, dass die Verpachtung an die im Bild festgehaltenen "neuen Doctor-Bewirtschafter auf Zeit" vollzogen sei. Der Artikel habe aus Sicht des Stiftungsrates "journalistisch sehr fragwürdig in ein schwebendes Verfahren eingegriffen". Die Winzer, die an dem Abend den Zuschlag bekommen hätten, seien dadurch in eine "unangenehme Situation" gebracht worden. Der Stiftungsrat habe sich von dieser vorweggenommenen öffentlichen Proklamation aber nicht beeindrucken lassen. Die Diskussion sei nicht einfach, aber sehr sachlich gewesen. Die Entscheidung zu Gunsten der bisherigen Pächter sei "weder von Kirchturmdenken noch von Kleingeistigkeit", wie im Kommentar geschrieben, geprägt gewesen. Mit dieser Entscheidung sei der Artikel vom 27. September zur "Farce" geworden. Mit dem verbalen Rundumschlag im Kommentar vom 26. Oktober habe dies verschleiert werden sollen. "Das mag auf eine Flucht nach vorne deuten, ist aber weder angemessen noch in der Sache dienlich", sagt Port.

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