Erste Hinweise auf Verursacher

PIESPORT. Ein Sachverständiger wird prüfen, wie stark Wasser und Erdreich in der als illegale Müllhalde genutzten Kiesgrube verseucht sind. Für die Entsorgung und Sanierung ist der Eigentümer verantwortlich.

Vertreter der Struktur- und Genehmigungsbehörde (SGD) Nord (Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz), der Kreisverwaltung (Wasserbehörde, Abfallbehörde) sowie ein Vertreter der Eigentümer und Betreiber haben bei einem Ortstermin darüber beraten, wie die als illegale Müllkippe genutzte Kiesgrube bei Piesport saniert werden kann. Wie berichtet (TV vom 8. März) waren über einen längeren Zeitraum unter anderem Altöl, Reifen, Plastik, Bauschutt, Weinbergspfähle, Farbeimer und ein Kühlschrank auf dem Gelände oberhalb des Piesporter Sportplatzes entsorgt worden. Nach Angaben der Kreisverwaltung hatte der Betreiber das Gelände zwar ordnungsgemäß mit einem Erdwall umgeben. Weil in den vergangenen Monaten aber verstärkt Material zur Rekultivierung des Geländes dorthin transportiert wurde, sei der Wall geöffnet worden. Erst danach sei es zu den Müllablagerungen gekommen, habe der Betreiber mitgeteilt. In den Abfällen seien Hinweise auf einzelne Verursacher gefunden worden, teilte Alfons Kuhnen, Pressesprecher der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, auf TV-Anfrage mit. Für die Entsorgung und Sanierung der Grube ist der Betreiber verantwortlich. Bei dem Ortstermin wurde folgende Vorgehensweise festgelegt: Ein Sachverständiger wird Wasserproben entnehmen. Von dem Ergebnis hängt ab, ob die Grube abgepumpt, und das Wasser in einer technisch geeigneten Anlage gereinigt werden muss. Für die Beurteilung sind Grenzwerte bestimmter Parameter, auf die das Wasser untersucht wird, ausschlaggebend. In den Randbereichen, in denen das Wasser an der Grubenwand steht, wird der Sachverständige Bodenproben entnehmen und prüfen, ob sich Ölrückstände im Erdreich befinden. Ist dies der Fall, wird das Erdreich abgetragen. Vertreter der SGD werden über die Arbeiten wachen. Der Betreiber muss die Abfälle aus der Grube entfernen und sortieren. Sie werden dann verwertet beziehungsweise entsorgt. Der Verwertungs- beziehungsweise Entsorgungsnachweis muss der Kreisverwaltung vorgelegt werden. Der Eigentümer hat zudem dafür zu sorgen, dass das Gelände nicht mehr zugänglich ist. Sollten die polizeilichen Ermittlungen zu Ergebnissen führen, werden natürlich die Verursacher in Regress genommen.

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