Ex-Bürgermeister pocht auf seine Pension

Bekommt der ehemalige Bürgermeister der Verbandsgemeinde Neumagen-Dhron, Hans Werner Schmitt, weiter seine Pension? Das Verwaltungsgericht Trier hatte ihm im Juli dieses Jahres das Ruhegehalt aberkannt. Dagegen hatte Schmitt Berufung eingelegt.

Neumagen-Dhron. Noch erhält Hans Werner Schmitt sein Ruhegehalt, und zwar 35 Prozent seiner letzten Dienstbezüge als Bürgermeister der Verbandsgemeinde Neumagen-Dhron. Das Verwaltungsgericht Trier hatte ihm im Juli dieses Jahres zwar das Ruhegehalt aberkannt, das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, da Schmitt Berufung eingelegt hatte. Am kommenden Freitag, 13. November, befasst sich nun das Oberverwaltungsgericht Koblenz mit dem Fall.

Zur Chronologie:

Schmitt wurde im Jahr 2000 zum hauptamtlichen Bürgermeister der Verbandsgemeinde Neumagen-Dhron gewählt und 2006 vor Ablauf seiner Amtszeit wieder abgewählt. Bereits 2003 hatte die Staatsanwaltschaft gegen Schmitt wegen Beleidigung und Hausfriedensbruch ermittelt. Ein Jahr später gerieten Schmitt und der erste Beigeordnete Edgar Breit, tätlich aneinander. Schließlich wurden Vorwürfe laut, Schmitt befleißige sich gegenüber seinen Mitarbeitern eines Kasernenhoftons und Schreiorgien.

Im Jahr 2006 beantragte der Verbandsgemeinderat schließlich ein Abwahlverfahren gegen Schmitt. Am 6. Dezember 2006 wählten die Bürger Schmitt ab.

Ein Jahr später wurde Schmitt wegen "Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes" vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 7000 Euro verurteilt.

Bereits vor seiner Abwahl hatte das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich als Aufsichtsbehörde, ein Disziplinarverfahren eingeleitet, mit dem Ziel, dass Schmitt die ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge aberkannt werden. Die Vorwürfe, die Schmitt stets zurückwies, unter anderem: Schmitt habe in einem Rettungswagen eine Rettungsassistentin verletzt und mehrfach missbräuchlich den Notruf betätigt. Bei einem Krankenhausbesuch sei er unter Hinweis auf sein Bürgermeisteramt ungebührlich aufgetreten. Ferner habe Schmitt einen Mitarbeiter veranlasst, während einer Sitzung mit einem Handy Tonaufzeichnungen vorzunehmen. Wegen dieser Vorfälle wurde gegen Schmitt die Geldstrafe verhängt.

Weitere Vorwürfe: Schmitt soll eine rechtswidrige Anweisung zur Auszahlung von Städtebaufördermitteln an einen Mitarbeiter der Verbandsgemeinde erteilt haben.

Von einer Bediensteten soll er verlangt haben, entgegen den gesetzlichen Bestimmungen, Abmeldungen aus dem Melderegister zu unterlassen. Schmitt habe auch Briefsendungen geöffnet, die an eine Mitarbeiterin der Verbandsgemeindeverwaltung persönlich adressiert gewesen seien. Und schließlich: Kurz vor seiner Abwahl habe er ohne Ausschreibung und ohne Beschluss des Verbandsgemeinderates einen Mietvertrag über Multifunktionsgeräte wie Kopierer und Drucker für 122 400 Euro abgeschlossen. Schließlich habe er versucht, unbefugt in sein eigenes Abwahlverfahren einzugreifen. Konkret: Schmitt habe laut Kreisverwaltung die Produktion der Abstimmungsbenachrichtigungen an die Wahlberechtigten gestoppt, obwohl er wegen Befangenheit von der Vorbereitung der Wahl ausgeschlossen war. Die entsprechenden Zettel wurden dennoch "in letzter Minute" gedruckt.

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