Fahre ich falsch oder die anderen?
WITTLICH. Jung und Alt hatten die Polizisten Manfred Raatz und Jürgen Riemann ins neue Haus der Jugend eingeladen. Ihr Ziel: das Wissen ihrer Zuhörer im Verkehrsrecht auffrischen.
Etwa 20 Gäste waren der Einladung gefolgt. Nicht nur das eigene Fahrzeug sollte tipptopp in Schuss sein, auch der, der hinterm Steuer sitzt, muss auf der Höhe der Zeit bleiben. Für das Auto sorgt der Tüv, für den Fahrer nur er selbst - und er muss dies freiwillig tun. "Ich bin in vielen Alltagssituationen unsicher, und frage mich, ob ich einen Fehler mache, oder ob die anderen es nicht besser wissen", fasste Konrad Bungert seine Motivation, zum Info-Abend zu kommen, zusammen. "Nachdem ich von verschiedenen Fahrlehrern verschiedene Auskünfte erhalten habe, möchte ich nun aus erster Hand erfahren, wie es richtig geht." Bei manchen Themen entwickelten sich rege Diskussionen: Das korrekte Einfädeln an Engpässen auf der Autobahn zum Beispiel hielt mancher Gast für unmöglich. In solchen Situationen soll nicht mehr wie früher 600 Meter vor der Stelle auf die freie Fahrspur gewechselt werden. In angemessenem Tempo soll bis an den Engpass selbst heran gefahren, und erst dort im Reißverschlussverfahren die Fahrspur gewechselt werden. Wie die Polizisten erläuterten, erspare das Reißverschlussverfahren nachweislich Staus und schaffe Platz auf der Autobahn.Grüner Pfeil: Bei roter Ampel erst anhalten
"Sie beachten die Verkehrsregeln nicht für die Polizei", betonte Raatz immer wieder. Ein gewichtiger Grund, sich in allen Punkten an die Gesetzeslage zu halten, sei das Haftungsrecht. Wenn es zu einem Unfall kommt und ein regelwidriges Verhalten des Fahrers nachgewiesen werden kann, zahlt die Versicherung stets nur Prozentsätze des Gesamtschadens. Nicht angepasste Geschwindigkeit, Alkohol im Blut und Nicht-Einhalten von Schrittgeschwindigkeit gehören auch zu regelwidrigem Fahrverhalten. Dass es 50 Euro kosten kann, an einem Grünen Pfeil trotz roter Ampel nicht anzuhalten, wussten die wenigsten. Das Weiterfahren ist erst gestattet, nachdem sich ein Fahrer mit stehenden Reifen davon überzeugt hat, dass er freie Fahrt hat. Busse, die mit gesetztem Blinker in eine Haltestelle einfahren, dürfen ab diesem Moment nicht mehr überholt werden: Eine weitere Alltagssituation, die für Unsicherheit sorgt. Setzt der Busfahrer dann beidseitig die Blinker, ist ein Vorbeifahren nur noch mit Schrittgeschwindigkeit erlaubt. "Das gilt auch für die entgegengesetzte Fahrspur." Gibt der Busfahrer dann per Blinker das Zeichen, dass er weiterfahren möchte, muss ihm die Ausfahrt ermöglicht werden - im Zweifelsfall durch Anhalten. Was Riemann und Raatz besonders am Herzen liegt: Kinder sind ausnahmslos, in ihren Kindersitzen zu befördern. Auch, wenn der Opa das Enkelchen nur eine kurze Strecke transportiert. "Sie müssen sich dann eben einen zweiten Kindersitz anschaffen." Die oft gehörte Ausrede: "Was soll uns denn passieren auf den paar Metern!" gelte nicht. Vorsicht ist bekanntlich beim Alkoholgenuss geboten: Bereits 0,3 Promille im Blut können den Führerscheineinzug bedeuten, wenn nämlich die Polizei die so genannte "relative Fahruntüchtigkeit" feststellt. Ab 0,5 Promille wird Alkohol als Ordnungswidrigkeit geahndet, und ab 1,1 Promille als Straftat. Auch die gesetzlichen Änderungen ab April gaben die Polizisten bekannt: Am Steuer mit dem Handy telefonieren bedeutet 40 Euro Bußgeld, und selbst ein Radfahrer zahlt fürs Fahren und Telefonieren 25 Euro. Auch in Reisebussen müssen die Fahrgäste demnächst den Gurt anlegen. Wichtiges gab es auch über die "Brötchentaste" an den Parkuhren in Wittlichs Innenstadt zu vermelden: Das umstrittene gebührenfreie Kurzparken wurde Anfang des Jahres nachträglich legitimiert. Weitere Informationen über Info-Veranstaltungen zu Verkehrsrecht geben die Polizisten Riemann und Raatz unter Telefon 06571/9260.