Federvieh anmelden

Die zahlreichen Neuausbrüche von Geflügelpest bei Wildvögeln in Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen und Bayern veranlassen den Fachbereich Veterinärdienst und Lebensmittel der Kreisverwaltung, nochmals auf einige wichtige Vorschriften für Geflügelhalter hinzuweisen.

Bernkastel-Wittlich. (red) Wer Geflügel hält, hat dies unverzüglich bei der zuständigen Behörde (in Rheinland-Pfalz die Kreisverwaltungen) anzuzeigen. Viele Geflügelhalter haben ihren Bestand bereits ordnungsgemäß angemeldet. Eine weitere Meldung ist nur noch in den Fällen erforderlich, wenn sich wesentliche Veränderungen seit der letzten Meldung ergeben haben (zum Beispiel Halten von anderen Geflügelarten, wesentliche Veränderungen der Bestandszahlen). Die Geflügelhalter im Kreis Bernkastel-Wittlich können ihre Mitteilungen schriftlich oder telefonisch an die Kreisverwaltung, Fachbereich Veterinärdienst und Lebensmittel, Kurfürstenstr. 16, 54516 Wittlich, Telefon 06571/14353 richten.Weitere Infos unter Telefon 06571/14353.

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