Federvieh muss unter Dach

BERNKASTEL-WITTLICH. (red) Um eine Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern müssen auch im Landkreis Bernkastel-Wittlich entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Dazu gehört auch, dass alle Haltungen von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten oder Gänsen, dem Fachbereich Veterinärdienst und Lebensmittel unverzüglich zu melden sind.

Für diese Tiere ist die seit dem 22. Oktober geltende Schutzverordnung zu beachten. Diese besagt, dass die Tiere bis zum 15. Dezember dieses Jahres grundsätzlich in geschlossenen Ställen zu halten sind. Alternativ kann - mit Zustimmung des Veterinäramtes - das Geflügel unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer seitlichen Abtrennung, die das Eindringen von Vögeln verhindert, gehalten werden. Geeignet dafür sind zum Beispiel engmaschige Zäune mit einer Maschenweite von maximal 1,5 Zentimetern. In diesem Fall ist mindestens eine monatliche tierärztliche Untersuchung des Geflügels notwendig. Eine Blutuntersuchung der so gehaltenen Tiere ist jedoch nicht erforderlich. Sofern im Einzelfall auch eine solche Abtrennung beim besten Willen nicht möglich ist, kann das Veterinäramt auf Antrag und unter weiteren Auflagen auch andere Formen der Abtrennung zulassen. In diesem Fall ist aber zusätzlich zu der tierärztlichen Untersuchung in jedem Fall eine blutserologische Untersuchung des Geflügels nach näherer Anweisung des Veterinäramtes notwendig. Geflügelmärkte, Geflügelschauen, Geflügelausstellungen oder Veranstaltungen ähnlicher Art können nur unter strengen Auflagen zugelassen werden. Für weitere Rückfragen stehen die Mitarbeiter des Fachbereichs Veterinärdienst und Lebensmittel der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Telefon 06571/14353 zur Verfügung. Eine aktuelle Fassung des Merkblattes zur Stallpflicht bei Geflügel ist im Internet auf den Seiten der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich unter www.bernkastel-wittlich.de zu finden.

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