Fett und Beton gehören nicht in den Kanal

Immer häufiger registrieren die Abwasserwerke der Verbandsgemeinden, dass bestimmte Stoffe unerlaubt in die Kanalisation eingeleitet werden. Das kommt den Gebührenzahler teuer zu stehen, weil die Verursacher in den meisten Fällen nicht festgestellt werden können.

Kröv-Bausendorf. Der jüngste Fall liegt wenige Wochen zurück: Die Abwasserwerke der Verbandsgemeinde Kröv-Bausendorf kontrollierten routinemäßig die Kanalisationsanlagen im Neubaugebiet Hypperich III in Bausendorf. Dabei stellten die Arbeiter fest, dass der 40 Zentimeter dicke Hauptkanal bis zur Hälfte mit Beton verfüllt war. Einzige Erklärung: Vermutlich hatte ein Anwohner bei Bauarbeiten Zement- und Betonreste in die Kanalisation eingeleitet. Im schlimmsten Fall kann das Rohr komplett verstopfen - mit der Folge, dass es zu einem Rückstau kommt und Keller überflutet werden.Hajo Neumes, Leiter der Verbandsgemeinde-Werke Kröv-Bausendorf, musste ein Spezialfahrzeug ordern und die Betonablagerung in dem Bausendorfer Kanal beseitigen lassen. Eine Fräse, die den Beton zerkleinert, wurde in das Kanalrohr eingeführt. In Extremfällen sind solche Verstopfungen nur durch Aufgrabungen und Neuverlegung des Kanalrohrs zu beseitigen. In Bausendorf hatte der Verursacher vor der Einleitung sogar den Einlaufeimer im Straßenlauf, der größere Schmutzrückstände auffangen soll, entfernt.Rund 5000 Euro kostete laut Neumes die Reinigungsaktion in Bausendorf - Geld, für das letztlich der Gebührenzahler aufkommen muss. Die Gesamt-Unterhaltungskosten von Spezialfirmen innerhalb der VG beziffert Neumes je nach Aufwand auf 20 000 bis 40 000 Euro pro Jahr. Bereits vor zwei Jahren musste ebenfalls im Bausendorfer Neubaugebiet Hypperich ein Kanalrohr frei gefräst werden; auch damals konnte der Verursacher nicht ermittelt werden. Neben Betonablagerungen stoßen die Abwasserwerke auch regelmäßig auf Fettschichten, die sich im Kanal festgesetzt haben. In Kröv musste kürzlich ein 30 Zentimeter dickes Kanalrohr freigemacht werden. Auf einer Länge von drei Metern hatte sich das Fett abgelagert, das Rohr war komplett dicht. Verursacher war in diesem Fall vermutlich ein Gastronomiebetrieb, der unerlaubterweise verbrauchtes Öl oder Frittenfett über die Toilette entsorgt hatte. Fette und Essensreste verstopfen nicht nur die Rohre, sie locken auch Ratten an. Die Gesetzeslage ist eindeutig: In einem Katalog sind alle Stoffe aufgelistet, die nicht in die Abwasseranlage eingeleitet werden dürfen. Dazu gehören unter anderem: Müll, Schutt, Sand, Glas, Küchenabfälle, Asche, Textilien, Kunststoffe, Schlachtabfälle, Trub, Trester, Zement, Mörtel, Farbe.Weniger Probleme haben die Abwasserwerke heute mit der unerlaubten Einleitung von Trester, Trub und Hefe, die bei der Weinbereitung anfallen. Solche Stoffe belasten die Kläranlagen enorm und verursachen hohe Klärkosten. Viele Betriebe verfügen über spezielle Pressen, andere lassen den Trub im Lohnverfahren abpressen. Das feste Material kann dann im Weinberg entsorgt werden.

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