Fraktion fordert: Geldhahn zudrehen

Die Wittlicher Kreisverwaltung hat es abgelehnt, einen Resolutionsantrag der Vereinigung Bürger für Bürger (VBB) zum Thema Air-Base Spangdahlem auf die Tagesordnung der jüngsten Kreistagssitzung zu setzen. Währenddessen hat sich auch der SPD-Bundestagsabgeordnete Karl Diller zu Wort gemeldet.

 Wenn es nach der VBB geht, sollte weder aus den Kassen des Landkreises Bernakstel-Wittlich noch des Landes Geld an die US-Air-Base Spangdahlem fließen. TV-Foto: Archiv/Katharina Hammermann

Wenn es nach der VBB geht, sollte weder aus den Kassen des Landkreises Bernakstel-Wittlich noch des Landes Geld an die US-Air-Base Spangdahlem fließen. TV-Foto: Archiv/Katharina Hammermann

Wittlich. Mit der Begründung, dass "es sich nicht um eine Selbstverwaltungs-Angelegenheit handele", hat die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich es abgelehnt, einen Resolutionsentwurf der VBB auf die Tagesordnung der letzten Kreistagssitzung zu setzen. Kreistagsmitglied Heide Weidemann kündigte an, diese Ablehnung kommunalrechtlich überprüfen zu lassen.

Laut Resolutionstext sollte der Landkreis Bernkastel-Wittlich die Landesregierung auffordern, "sämtliche - insbesondere finanzielle - Unterstützungsmaßnahmen aus Steuergeldern zum weiteren Unterhalt der US-Kriegsflughäfen einzustellen." Die freigewordenen Mittel sollten stattdessen für die Konversion des Geländes eingesetzt werden. Ziel sei eine nachhaltige wirtschaftliche, arbeitsplatzsichernde und ökologische Entwicklung des Geländes.

Derweil ist für den SPD-Bundestagsabgeordneten Karl Diller eine Behauptung der Pax-Christi-Gruppe in einem TV-Bericht zur Air-Base nicht nachvollziehbar. Laut Bistumsgruppe der katholischen Friedensorganisation würden jährlich rund 700 Millionen Euro deutscher Bundesmittel für die amerikanischen Militäranlagen in Deutschland an die US-Streitkräfte überwiesen.

Die Ausgaben des Bundes für Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt der US-Streitkräfte beliefen sich im Jahre 2006 auf rund 52 Millionen Euro, teilt Diller mit.

Nach den völkerrechtlichen Verträgen trügen "die ausländischen Streitkräfte die Kosten für die Stationierung ihrer Truppen in Deutschland grundsätzlich selbst." Dazu gehörten Sold und Bezüge sowie Kosten für Unterbringung und Versorgung, für Baumaßnahmen sowie für Löhne und Gehälter der zivilen Arbeitskräfte.

"Die Bundesrepublik Deutschland trägt - wie die anderen Nato-Staaten auch - lediglich bestimmte Verteidigungsfolgekosten", teilt der parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen mit. Dazu zählten Ausgaben für Unterstützungsleistungen an zivile Arbeitskräfte, denen infolge des Truppenabbaus gekündigt worden ist, Aufwendungen für die Unterhaltung der Liegenschaften oder Zahlungen für Manöverschäden.

Ebenfalls zahle Deutschland für die Beschaffung von Ersatzliegenschaften und Bauwerken im Zuge der Verlegung militärischer Anlagen wie von der Rhein-Main-Air-Base Frankfurt nach Ramstein und Spangdahlem, sowie für die Erstattung von Restwerten für freigegebene Gebäude.

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