Fremdenhass per Internet - Amtsgericht Bernkastel-Kues verurteilt 53-Jährigen wegen Volksverhetzung

Bernkastel-Kues · Weil er angeblich unbedacht einen fremdenfeindlichen Kommentar über Facebook verbreitete, ist gestern ein 53-Jähriger vor dem Amtsgericht Bernkastel-Kues unter anderem wegen Volksverhetzung verurteilt worden.

Schnell mal ein Bild, das ein "Freund" auf Facebook gepostet hat, geteilt. Mal gerade einen Kommentar eines anderen mit dem Klick auf den erhobenen Daumen "gelikt". So verbreiten sich via Internet schnell irgendwelche dumpfen Hassparolen und fremdenfeindliche Kommentare.

Wie etwa die, die ein 53-Jähriger aus dem Kreis Bernkastel geteilt hat. Er habe sich nichts dabei gedacht, als er ausgerechnet am 20. April, dem Geburtstag Hitlers, ein Bild verbreitet, das auf seiner Facebook-Seite aufgetaucht sei, sagt er gestern vor dem Amtsgericht Bernkastel-Kues. Auf dem Bild, das einen Galgen in der Gedenkstätte des KZ Struthof im Elsass zeigt, steht "Das neue Asylheim. Willkommen in Deutschland. Eine Lösung für alle." Darunter hat er noch zusätzlich geschrieben: "Stimmt doch".

Er habe nichts gegen Ausländer, habe keine Hetze betreiben wollen, beteuert der 53-Jährige. Vor ein paar Tagen hat er sich per Facebook "für das, was ich unbewusst gegen Ausländer im April geteilt habe", entschuldigt.
Triers Leitender Oberstaatsanwalt Peter Fritzen bestätigt auf Anfrage unserer Zeitung, dass es eine spürbare Steigerung von Verfahren wegen Volksverhetzung gibt. In diesem Jahr habe es bereits 38 solcher Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Trier gegeben, im gesamten vergangenen Jahr seien es 18 gewesen. Der rheinland-pfälzische Justizminister Gerhard Robbers sagt unserer Zeitung: "Die zunehmende Radikalisierung verbaler Äußerungen im Internet ist nicht mehr hinnehmbar."

Richter Oliver Emmer macht bei seiner Urteilsbegründung gegen den 53-jährigen Angeklagten deutlich, dass durch eine derartige Volksverhetzung der Boden für Fremdenfeindlichkeit bereitet werde. Als Beispiel nennt er etwa die Verwüstung eines als Flüchtlingsunterkunft vorgesehenen Hotels in Landscheid (Bernkastel-Wittlich) oder die seit den Anschlägen von Paris zunehmende Ausgrenzung von Asylbewerbern.

Emmer verurteilt den Mann, der bereits insgesamt zehn Jahre in Haft verbracht hat, zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe, in der allerdings eine Verurteilung wegen Fahrerflucht mit eingerechnet ist.

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