Gäste fürchten um ihr Stammlokal

Bernkastel-Kues · In Kues gibt es erneut Aufregung über Auflagen der Stadt bei der Gestaltung der Häuser. Die Betreiber des Uferstübchens mussten ihre Terrassenüberdachung, die im Winter zusätzlich als Zelt genutzt wird, abbauen. Die Stammgäste fürchten jetzt um ihr Lokal.

 Sie möchten ihr Lokal mit überdachter Terrasse beibehalten: die Inhaber des Uferstübchens Heidi Hilsemer (stehend Mitte) und Emmi Labarbe (stehend rechts) mit einigen Gästen. TV-Foto: Nora John

Sie möchten ihr Lokal mit überdachter Terrasse beibehalten: die Inhaber des Uferstübchens Heidi Hilsemer (stehend Mitte) und Emmi Labarbe (stehend rechts) mit einigen Gästen. TV-Foto: Nora John

Bernkastel-Kues. Die Gäste des Uferstübchens an der Mosel haben sich ins Innere des Lokals zurückgezogen, draußen ist es ihnen zu heiß. Die bisherige Schatten spendende Überdachung musste nach Beschluss des Stadtrates Bernkastel-Kues, der auf der Gestaltungssatzung (siehe Extra) beruht, abgebaut werden.
Inhaberin Heidi Hilsemer hat das Lokal im April 2011 übernommen. Im August desselben Jahres gab es den großen Hagelschaden, der die damalige Markise zerstörte. Als Ersatz wurde die Terrasse mit einer Art Partyzelt überbaut, das im Sommer offen ist. Ab Herbst kann es geschlossen werden und bietet ausreichend Platz für die Gäste. Die sind jetzt verärgert. "Es ist wichtig, dass das Zelt da steht", sagt Hans Hottenrott aus Kues. Größere Veranstaltungen sind in dem Lokal, das 18 Sitzplätze drinnen und 30 draußen bietet, nicht möglich. Auch Helmut Reitz aus Hermeskeil ist empört: "Die rauben den beiden die Existenz".
Hilsemers Geschäftspartner Emmerich Labarbe fühlt sich von der Stadt allein gelassen. "Die sind nicht bürgernah", schimpft er. Er vermisst praktikable Vorschläge.
Die habe es ausreichend gegeben, betont Architekt Peter Berdi. Er berät die Stadt in Gestaltungsfragen. Es habe Vorschläge und Skizzen gegeben für eine Umbauung oder eine Überdachung. Die seien aber mit Investitionen verbunden. Ein solches Zelt sei in der Gestaltungssatzung (siehe Extra) nicht vorgesehen. Es bedürfe als sogenannter fliegender Bau einer Baugenehmigung und sei auch nicht als Dauerlösung zulässig. Die Entscheidung darüber liegt bei der Verbandsgemeinde und der Kreisverwaltung.
Die Inhaber haben einen Wittlicher Architekten beauftragt, eine Lösung für die Überdachung zu finden, die der Satzung und den Bauvorschriften gerecht wird. Damit sie und die Gäste ihr Lokal behalten können..Extra

Die Gestaltungs- und Erhaltungssatzung stammt in ihrer ursprünglichen Fassung aus dem Jahr 1995. 2011 wurde sie überarbeitet und neu gefasst. Sie soll den städtebaulichen und architektonischen Reichtum der Stadt erhalten und bezieht sich nur auf die Gestaltung. Sie gilt für ausgewählte Bereiche. Berater ist Architekt Peter Berdi, die Entscheidungen obliegen allein dem Stadtrat. Baugenehmigungen und Auflagen beispielsweise beim Brandschutz sind Sache der Bauämter von Verbandsgemeinde und Kreis. noj

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