Gefährliche Mutprobe

Es gibt kein Verbot von den Brücken in die Mosel zu springen - falls dies außerhalb der Fahrrinne passiert. Gefährlich ist es aber allemal. Falls es zu einem Rettungseinsatz kommt, kann die Sache auch teuer werden.

 Mutprobe und/oder Imponiergehabe? Zuschauer haben die Brückenspringer jedenfalls meist genug. Foto: Dieter Krappen

Mutprobe und/oder Imponiergehabe? Zuschauer haben die Brückenspringer jedenfalls meist genug. Foto: Dieter Krappen

Bernkastel-Kues. Wenn es wärmer wird und sich das Leben wieder mehr im Freien abspielt, werden auch die Brückenspringer wieder aktiv. Ungewöhnlich ist das nicht. Nach TV-Information mussten zum Beispiel in früheren Zeiten junge Leute, die sich dem Ruderclub anschließen wollten, eine Mutprobe ablegen und von der Brücke in die Mosel springen. Das Springen von der Brücke ist in den Bereichen, die außerhalb der Schiffahrtsrinne liegen, nicht verboten, teilt Helmut Kaspar, Leiter der Polizeiinspektion Bernkastel-Kues, mit. "Und nur in diesen Bereichen springen die jungen Leute, die das ganz offensichtlich tun, um Mut zu beweisen oder ihren Begleiterinnen zu imponieren", sagt er. Die Polizei warnt aber vor solchem Tun. Gerade bei Niedrigwasser sei ein Sprung aus dieser Höhe nicht ungefährlich, weil eine Berührung mit Steinen durchaus möglich sei. Springer müssen Polizeieinsätze bezahlen

Die Polizei könne bestimmten Leuten das Springen von der Brücke nur aus Gründen der Gefahrenabwehr (Eigengefährdung) untersagen und dieses Verbot auch eventuell mit Zwangsmitteln durchsetzen. Der Hinweis auf Eigengefährdung habe aber bisher nicht gefruchtet - auch weil kein Gesetzesverstoß vorliege. In der Regel, so Kaspar, gehen bei der Polizei mehrere Anrufe ein, sobald die Springerei beginnt, weil sich die Leute Sorgen um die Gesundheit der Jugendlichen machen und der Meinung sind, die Polizei müsste das untersagen. Kaspar erinnert daran, dass vor einiger Zeit ein Anrufer mitgeteilt habe, ein Brückenspringer sei nicht wieder aufgetaucht. Die Folge: Die Feuerwehr rückte mit Booten aus. Es habe sich dann herausgestellt, dass der Mann etwas unterhalb der Brücke (in Richtung Wehlen) wieder aus dem Wasser geklettert war. Kaspar: "Solche Einsätze, und auch die Einsätze der Polizei, werden den Springern in Rechnung gestellt."

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