Geld zurück gibt's auch

WITTLICH. Sparen funktioniert, wenn man weniger ausgibt und mehr einnimmt. Deshalb sind seit einem Jahr die 189 Parkplätze am Wittlicher Krankenhaus gebührenpflichtig. Dass es Erstattungen gibt, darauf macht jetzt ein TV -Leser aufmerksam, außerdem kündigt das Krankenhaus Änderungen an.

Wegen eines "Geheimtipps", der bares Geld wert ist, hat sich Leser Horst Jakob Oster an den TV gewandt. Es geht um die Parkplätze am Wittlicher Krankenhaus, die seit 1. August 2003 kostenpflichtig sind. Er hat erfahren, dass Patienten, die ambulant behandelt werden, die Kosten erstattet bekommen. Ihn ärgert, dass diese Möglichkeit seiner Meinung nach nicht richtig bekannt gemacht wird. In einem Schreiben an den Kaufmännischen Direktor Stefan Mathy kritisiert er denn auch die "vordergründige Geheimniskrämerei um Parkgebühren-Erstattung für die Zeit der ambulanten Behandlung nach dem Motto: Lass die Dummen doch zahlen" und fordert einen "ständigen Aushang im Eingangsbereich des Krankenhauses". Er selbst habe wegen seiner "endlichen Rente" zunächst in der Alten Chaussee geparkt, da er die "wahrscheinliche Parkgebühren-Erstattung" erst abklären wollte. Horst Jakob Oster weiß jetzt, wie es geht: "Die eine Hälfte des Tickets bleibt am Auto, die andere lässt man sich im Stationszimmer abstempeln. An der Pforte erhält man den Betrag zurück." Im Krankenhaus ist das Thema sozusagen "in Arbeit". Stefan Mathy, kaufmännischer Direktor, erklärt auf TV -Nachfrage: "Im Hinblick auf die steigende Anzahl ambulanter Behandlungen wird die Parkgebührenregelung überarbeitet. Die Festlegung der endgültigen Modalitäten wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Die geplante Neuregelung sieht unter anderem Vergünstigungen für ambulant zu behandelnde Patienten oder auch Kurzzeitparker vor. Bis die endgültige Preisgestaltung für die Parkraumnutzung feststeht, erhalten Patienten, die eine der Ambulanzen oder die Physikalische Therapie aufsuchen, ihre Parkgebühren gegen Vorlage des Parkscheines an der Pforte zurückerstattet." Dazu, dass die Erstattung bei ambulant behandelten Patienten schon möglich ist, sagt Stefan Mathy: "Wir bedauern sehr, dass es im Zusammenhang mit dem Entgeltsystem und den Modalitäten einer Rückerstattung zu Missverständnissen gekommen ist. Wir werden uns mit der Kritik unserer Patienten und Besucher auseinander setzen und diese zum Anlass nehmen, die Informationen bezüglich der geltenden Gebührenordnung zu verbessern und für alle transparent zu gestalten." Grundsätzlich macht er klar: "Die Veränderungen im Gesundheitswesen verringern zunehmend die finanziellen Ressourcen der Krankenhäuser, sodass Kliniken alle Möglichkeiten, wirtschaftlich zu arbeiten, nutzen müssen. In diesem Sinne gehört die Bewirtschaftung der Parkplätze des Verbundkrankenhauses zu einer wirtschaftlich effizienten Arbeitsweise." Die Kontrolle der "Parksünder" ist Aufgabe des Ordnungsamtes, das einmal in der Woche die "Parkmoral" überprüft. Wieviel die Stadt konkret am Krankenhaus an Verwarnungsgeldern (ab fünf Euro) ausgesprochen hat, darüber gibt es keine Statistik, nur über das gesamte "Parksündergeschäft". Pressesprecher Ulrich Jacoby auf TV -Nachfrage: "2002 waren es 102 000 Euro, 2003 waren es 82 000 Euro ein, 2004 sind es bislang 41 000." Was brennt Ihnen auf den Nägeln? Schildern Sie uns Ihr Problem auf maximal einer Din-A-4-Seite und schicken Sie es als Brief an: Trierischer Volksfreund , Stichwort: " TV bringt's voran”, Hanns-Martin-Schleyerstraße 8, 54294 Trier, oder als E-Mail an: thema@volksfreund.de. Der TV bringt ihr Thema voran.

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