Haft für verpatzten Anschlag

Aus Wut über seine drohende Abschiebung hat ein junger Türke sein Auto in die Luft gejagt - und zwar genau vor der Kreisverwaltung Cochem-Zell. Die Explosion löste eine 20 Meter hohe Stichflamme aus. Dafür musste er sich jetzt vor dem Amtsgericht in Cochem verantworten.

Cochem. Zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren wurde ein türkischer Staatsangehöriger verurteilt, der im Oktober 2007 vor der Kreisverwaltung in Cochem sein eigenes Auto in die Luft gejagt hatte. Damit wollte er gegen einen Abschiebungsbescheid der Ausländerbehörde protestieren. In der Schöffenverhandlung beim Amtsgericht Cochem bestätigte der 26-Jährige sein Geständnis, das er bereits bei seiner Verhaftung im November abgelegt hatte.Der junge Mann gab zu, sein Auto am 21. Oktober gegen 23.30 Uhr mit Benzin übergossen und angezündet zu haben. Dabei explodierte die Gasflasche im Fahrzeuginneren, so dass eine 20-Meter-Stichflamme in einen Baum vor dem Verwaltungsgebäude schlug. Das Kreishaus wurde nicht beschädigt und niemand verletzt. Es entstand lediglich ein Sachschaden von rund 500 Euro."Das ist aber nicht der Verdienst des Angeklagten", erklärte der Vorsitzende Richter Wilfried Johann in seiner Urteilsbegründung. Vielmehr habe er schwere Verletzungen, ja sogar den Tod der Feuerwehrleute durch die zeitversetzte Explosion in Kauf genommen. Versuchte schwere Brandstiftung mit Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion "ist eine äußerst schwere Straftat, die eher im Umfeld von Bagdad oder Beirut anzusiedeln wäre", sagte Johann.Dass das Amtsgericht nicht die von der Staatsanwaltschaft beantragte Höchststrafe von vier Jahren aussprach, verdankte der Angeklagte nur seinem Geständnis, machte Richter Johann deutlich. Natürlich habe das Gericht auch die Motivation zu berücksichtigen, da der Mann wegen der drohenden Abschiebung verständlicherweise verzweifelt war, aber: "Das sind viele Bürger, die einen ablehnenden Bescheid von einer Behörde erhalten. Doch dagegen gibt es bei uns rechtsstaatliche Mittel, die jedem zur Verfügung stehen. Deutschland darf nicht zum Wilden Westen werden."Ob Wilder Westen oder "Nahost-Szenario" im beschaulichen Cochem, der Pflichtverteidiger des Angeklagten tat mehr als seine Pflicht. Um eine Bewährungsstrafe zu erreichen, schilderte der Anwalt die Verzweiflungstat seines Mandanten eindringlich aus dessen Sicht.Der junge Türke war 2001 nach Deutschland eingereist und hatte aufgrund des Aufenthaltsstatus seiner türkischen Ehefrau ein Aufenthaltsrecht, was er aber nach der Scheidung verlor. Allerdings wurde seine Aufenthaltserlaubnis noch zweimal verlängert, bis die Ausländerbehörde im September keine legale Bleibemöglichkeit mehr sah.Das sah der Verteidiger ganz anders, der mit seinen umfassenden Kenntnissen des Ausländerrechts geradezu glänzte. Mit gezielten Fragen versuchte er, den Mitarbeiter der Kreisverwaltung, Norbert Arenz, im Zeugenstand in die Ecke zu drängen. Das rechtfertige nicht die Tat, räumte der Verteidiger ein: "Aber ohne diesen Bescheid säßen wir jetzt nicht hier. Mein Mandant wollte legal in Deutschland leben und nie straffällig werden. Er hat immer gearbeitet und gespart, um sich selbstständig machen zu können." Die drohende Abschiebung habe alle Pläne zerstört.Der Haftbefehl gegen den Angeklagten, der seit November im Gefängnis sitzt, blieb bestehen, so dass er vom Gerichtssaal wieder in Haft kam. Da der Abschiebebescheid rechtskräftig ist, kann die Staatsanwaltschaft entscheiden, dass er vor seiner Ausweisung nur einen Teil der Strafe verbüßen muss. Gegen das Urteil des Amtsgerichts kann der Angeklagte Revision einlegen.

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