Heizen nach Vorschrift

Angesichts der hohen Heizölpreise stellt eine Holzfeuerstätte eine Alternative zur herkömmlichen Ölheizung dar. Die Anschaffung einer modernen Holzfeuerstätte sollte gut vorbereitet sein, auch wenn "nur" ein altes durch ein neues Gerät ersetzt werden soll. Das rät der Fachbereich Sicherheit und Ordnung der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich.

Bernkastel-Wittlich. (red) Vor dem Erwerb eines Holzofens empfiehlt es sich, mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister Kontakt aufzunehmen. Er kann aufgrund der technischen Daten der Feuerstätte sagen, ob ein bereits vorhandener Schornstein für den Anschluss geeignet ist oder ein neuer Schornstein geplant werden muss. Beim Einbau in Mietwohnungen muss der Eigentümer zustimmen. Damit keine Probleme beim Betrieb oder der Abnahme auftreten, sollte die Feuerstätte nur von autorisierten Fachfirmen aufgestellt werden.Eine Feuerstätte für Festbrennstoffe ist keine Müllverbrennungsanlage. Abfälle, Plastik, Pappen, behandeltes Holz (gestrichen, lackiert, imprägniert) oder Spanplatten dürfen nicht verbrannt werden. Darüber hinaus schadet der Einsatz ungeeigneter Brennstoffe der Umwelt und auch der Feuerstätte und dem Schornstein.Wenn falsch und damit Umwelt schädigend geheizt wird, bekommt das auch die Nachbarschaft mit, denn ein Holzfeuer aus trockenem, unbehandeltem und naturbelassenem Holz stinkt und qualmt nicht. Bei Beschwerden und Anzeigen kann sich in der verbliebenen Asche durchaus nachweisen lassen, ob nicht zugelassene Brennstoffe verfeuert wurden.Der Einsatz von so genannten Katalytöfen, die mit Campinggas betrieben werden, ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Dazu ist die entsprechende Betriebsanleitung unbedingt zu beachten. Weitere Infos bei Björn Braun, Kreisverwaltung , Telefon 06571/14352, E-Mail: Bjoern.Braun@Bernkastel-Wittlich.de.

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