Hochwasser: Strenge Auflagen für Neubauten

Der Bund fordert eine Ausweitung des Überschwemmungsgebiets. Einige Städte und Gemeinden an der Mosel sehen darin unter anderem einen Eingriff in die Eigentumsrechte der Grundstückseigentümer.

 Die Neufestsetzung von Überschwemmungsgebieten (unser Foto zeigt den Stadtteil Traben) bedeutet, dass mehr Grundstücke als bisher in ihrer Nutzung eingeschränkt werden. TV-Foto: Winfried Simon

Die Neufestsetzung von Überschwemmungsgebieten (unser Foto zeigt den Stadtteil Traben) bedeutet, dass mehr Grundstücke als bisher in ihrer Nutzung eingeschränkt werden. TV-Foto: Winfried Simon

 In der Saarallee in Kues dürfte, wenn der Plan Gesetz wird, nur noch mit Auflagen gebaut und erweitert werden. TV-Foto: Clemens Beckmann

In der Saarallee in Kues dürfte, wenn der Plan Gesetz wird, nur noch mit Auflagen gebaut und erweitert werden. TV-Foto: Clemens Beckmann

Bernkastel-Kues/Traben-Trarbach. Das Mosel-Weihnachtshochwasser 1993 mit seiner für die Zeitzeugen noch nicht gekannten Dimension ist noch in schlechter Erinnerung, weil es Gebäude in Mitleidenschaft zog, die vorher nie mit Hochwasser zu tun hatten. Deutschland erlebte seither auch noch andere Flutkatastrophen: zum Beispiel 2002 die Jahrhundertflut an der Elbe. Deshalb hat der Bund die Länder verpflichtet, Überschwemmungsgebiete auszuweisen, die sich an einer Flut orientieren, die mindestens alle 100 Jahre zu erwarten ist. Für die Mosel gilt seit 1999 eine Verordnung, die sich nach dem 93er Hochwasser richtet. Die jetzt diskutierte Rechtsverordnung geht darüber noch hinaus. Die Folge: In Moselgemeinden mit flachen Uferbereichen werden die Überschwemmungsflächen teilweise erblich vergrößert. Das bedeutet prinzipiell, dass dort die Errichtung und Erweiterung von Gebäuden verboten ist. Die oberste Wasserbehörde, die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD), kann aber Ausnahmen zulassen. Der Stadtrat Bernkastel-Kues lehnt den Entwurf ab. Grundstückseigentümer hätten auf die bisherigen Festsetzungen vertraut. Durch die Neufestsetzung der Überschwemmungsgrenzen werde "massiv in Eigentumsrechte eingegriffen". Schadenersatzforderungen seien nicht auszuschließen. Der Stadtrat Traben-Trarbach behält sich sogar rechtliche Schritte vor. Man befürchtet eine Entwertung der Grundstücke. Das Gremium geht davon aus, dass in rechtsverbindlichen Bebauungsplanbereichen die festgesetzten Baumöglichkeiten voll ausgenutzt werden können. Für Baulücken müssten die "Ausnahme-Tatbestände" greifen. In jedem Falle, so der Stadtrat, "dürfe die jetzige Nutzung der Grundstücke nicht eingeschränkt werden. Auch die Gemeinde Enkirch will sich "intensiv" gegen die geplante Rechtsverordnung wehren. Die Gemeinde sei bemüht, den Ortskern zu erhalten und noch vorhandene Baulücken zu schließen. Diese Bemühungen würden mit der neu geplanten Rechtsverordnung ad absurdum geführt, heißt es. Daraus lässt sich die Angst her aushören, es gebe nur noch Absagen auf Bauanträge. Dem sei nicht so, sagt Joachim Gerke, Leiter der SGD-Regionalstelle. Ihm sei kaum ein Bauantrag bekannt, der bisher abgelehnt wurde, weil das Grundstück im gefährdeten Bereich liege. Gerke sieht auch keine Änderung, wenn das Überschwemmungsgebiet ausgeweitet wird. Wichtig sei, dass die Nachbarn keinen Schaden erleiden dürfen. Ein Öltank müsse beispielsweise hochwassersicher untergebracht werden. Ansonsten gelte die Regel, dass Materialien verwendet werden, die nicht gleich beim ersten Hochwasser unbrauchbar werden. Das gelte auch für Erweiterungsbauten. Niemandem werde ein Wintergarten verwehrt, wenn er die richtigen Materialien verwende. Gerke rät, sich mit dem Architekten und der Versicherung kurzzuschließen. Außerdem gebe es eine für jedermann zugängliche Hochwasserfibel. Neue Baugebiete, so Gerke, werden in Überschwemmungsgebieten allerdings nicht mehr genehmigt.

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