Höfe werden abgeschnitten

BERNKASTEL-WITTLICH. Die Kreisverwaltung stellt die Beförderung von Schülern außerhalb des Linienverkehrs bei weniger als fünf Kindern pro Fahrzeug ein. Eltern, die in Weilern und Höfen wie etwa dem Hof Hau wohnen, stellt das vor Probleme.

"Wir sind beide berufstätig, wie sollen wir das schaffen?" Martin Schmitz aus Hof Hau ärgert sich. Bislang wurde seine Tochter mit dem Bus zur sieben Kilometer entfernten Landscheider Grundschule gebracht. Ab kommendem Schuljahr ist damit Schluss. Der Kreis stellt den Busverkehr bei einer Auslastung von weniger als fünf Schülern ein.Wenn die Tochter von Martin Schmitz morgens in die Schule muss, sind die Eltern schon auf der Arbeit. Wie soll das Kind nun dorthin kommen? Schmitz: "Den Job deshalb aufgeben? Das kann es doch nicht sein. Wir haben gerade gebaut und brauchen beide Gehälter." In der Politik werde immer davon geredet, wie wichtig Familien seien und dass man etwas gegen die Landflucht tun müsse, aber passieren tue nicht viel. "Man fühlt sich benachteiligt, wenn man auf dem Land wohnt", meint Schmitz, dessen Ortsteil rund 60 Einwohner zählt. Sich mit anderen Eltern zu arrangieren, ist schwierig. Bei den beiden anderen betroffenen Familien in der Nachbarschaft, den Jungens von Hof Hau und den Hötts vom ein Kilometer entfernten Hof Raskop (30 Einwohner), sind ebenfalls beide Eltern berufstätig. Christine Jungen, die als Teilzeitkraft an einigen Tagen den Fahrdienst übernehmen könnte, meint: "Ich trage da die Verantwortung für die anderen Kinder. Was ist im Winter? Das Risiko läuft privat."Die Kreisverwaltung bezieht sich bei ihrer Entscheidung auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz von 2004. Darin heißt es, dass ein Kreis als Träger der Schülerbeförderung ausnahmsweise nicht zur Einrichtung eines Busverkehrs verpflichtet ist, wenn dies vollkommen unwirtschaftlich ist, was bei einer Besetzung von weniger als fünf Personen die Regel sei.Da der Haushalt des Kreises im Minus ist, muss die Verwaltung alle freiwilligen Ausgaben auf den Prüfstand stellen – so auch die Schülerbeförderung in diesen besonderen Fällen. Der Kreis erstattet den betroffenen Eltern lediglich die Fahrkosten einer Beförderung in einem vergleichbaren öffentlichen Verkehrsmittel. Die Verwaltung hatte die Eltern darüber informiert. Für 17 Kinder – verteilt über den gesamten Landkreis – soll laut Pressesprecher Alfons Kuhnen die Beförderung wegfallen. Dies betreffe 13 Fahrten. Kuhnen: "Wir haben mit den Eltern geredet, und bis auf eine Familie hatten alle Verständnis."Auf TV-Nachfrage stellte sich die Sachlage anders da. Stefan Hött von Hof Raskop ist neben den beiden Familien von Hof Hau mindestens der Dritte, der wenig Verständnis für die Entscheidung der Verwaltung hat. Das Angebot des Kreises, mittags ein Taxi einzurichten, ist ihm zu wenig; er will die Entscheidung nicht hinnehmen. Hött: "Ich wende mich an Politiker auf Landes- und Bundesebene."

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