I-Dötzchen-Streit beendet

ECKFELD. (mai) Die Entscheidung des Bildungsministeriums und des Verwaltungsgerichts Trier, die Eckfelder Grundschüler mit Beginn des kommenden Schuljahres der Grundschule Laufeld zuzuordnen, ist rechtskräftig.

Letztendlich hatten die Verbandsgemeinde Manderscheid und die VG Daun um die Grundschüler aus Eckfeld gestritten. Diesen Streit hat nun die VG Manderscheid für sich entschieden, denn mit dem rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichts Trier gehen die Eckfelder I-Dötzchen - wie von der VG Manderscheid gewünscht - in Zukunft nach Laufeld zur Grundschule. Aktuell hat die Verbandsgemeinde Daun das zuletzt eingelegte Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zurückgezogen, so dass das Urteil rechtsverbindlich wurde. Laut VG Manderscheid bedeutet dies, dass grundsätzlich alle künftig einzuschulenden Kinder aus der Ortsgemeinde Eckfeld die Grundschule Laufeld besuchen werden. Die bisher noch in der Grundschule Gillenfeld eingeschulten Eckfelder Kinder sind von dieser schulbehördlichen Entscheidung nicht betroffen und bleiben bis zum Ende ihrer Grundschulzeit in Gillenfeld. Wie die Verbandsgemeinde Manderscheid weiter mitteilte, seien mit Beendigung des Rechtsstreits nunmehr für alle Beteiligten klare Rechtsverhältnisse geschaffen. Dem Antrag der Verbandsgemeinde sei inhaltlich voll entsprochen und der Schulstandort Laufeld auf Dauer nachhaltig gestärkt. Der Streit der Verbandsgemeinden hatte damit begonnen, dass die VG Manderscheid die jahrelange Praxis, die Kinder nach Gillenfeld zur Schule zu schicken, bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Frage gestellt hatte. Immerhin kostet diese Praxis die VG bis zu 15 000 Euro pro Jahr. Zudem droht an der Eckfelder die Zusammenlegung von Klassen ohne Neuzugänge von Eckfelder Schülern. Auch Gemeinderat und Elternversammlung sprachen sich damals für Laufeld aus. Die ADD entschied pro Manderscheid, wogegen die VG Daun klagte. Das Gericht entschied, dass die ADD nicht zuständig sei in dieser Sache, sondern das Ministerium. Das Ministerium sprach sich, wie die ADD, für Laufeld aus, wogegen Daun wiederum klagte und bei Gericht unterlag. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass das Ministerium die Stärkung des Grundschulstandorts Laufeld in den Vordergrund gestellt habe. Die Zusammenlegung von Klassen zu verhindern, die ohne die Eckfelder Schüler drohe, sei pädagogisch wünschenswert. Das Dauner Argument, die Regionale Schule Gillenfeld verliere Schüler, weil sich die Eckfelder nach dem Besuch der Grundschule Laufeld eher Richtung Manderscheid orientierten, tat das Gericht als hypothetisch ab.

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