"Ich bin froh, dass Sie das aufgedeckt haben"

Wittlich/Daun · Ein 19-Jähriger hat sich gestern vor dem Jugendschöffengericht Wittlich wegen des Besitzes von Kinderpornografie verantworten müssen. Der Angeklagte gestand alle Vorwürfe und bot an, die Polizei bei der Aufdeckung der Verbreitungsplattformen zu unterstützen.

Wittlich/Daun. Der 19-jährige Angeklagte, der aus der Vulkaneifel stammt, ist selbst fast noch ein Kind, probiert in einer Sitzungspause des Jugendschöffengerichts die Robe seines Anwalts an und fragt, ob bei Fernsehrichterin Barbara Salesch eigentlich alles echt oder "gefaket" sei.
Umso unangenehmer ist die Situation für alle Beteiligten: Eine Schulklasse sitzt im Publikum, als Staatsanwalt Christian Schmidt die Anklage verliest. Der sichtlich nervöse 19-Jährige bemüht sich, nicht in die Gesichter zu blicken, die kaum älter sind als die auf den Bildern, die bei ihm gefunden wurden.

Die Vorwürfe: 131 Videos und 3644 Bilder pornografischen Inhalts von Kindern unter 14 Jahren wurden seit einer Wohnungsdurchsuchung im Oktober vergangenen Jahres auf zwei Computern, einer externen Festplatte und einem Smartphone des Angeklagten gefunden. Die Behörden waren bei Ermittlungen in einem anderen Kinderpornografie-Fall auf Chatverläufe gestoßen, die zu ihm führte.

Die Aussage: "Zuerst habe ich einfach nur in anonymen Chats mit Leuten, die dasselbe Problem haben wie ich, darüber gesprochen", erklärt der Angeklagte vor Gericht. Aus dem Austausch von Worten wurde bald ein Austausch von einzelnen Bildern, dann von Quellen. Der Angeklagte betont, dass er der Polizei alle entsprechenden Plattformen nennen wolle, um eine Sperrung zu ermöglichen. "Ich will diese Scheiße nicht mehr", sagt er während der gestrigen Verhandlung mehrmals. "Ich bin froh, dass Sie das aufgedeckt haben."

Als Zeuge ist Norbert Fassbinder von der Polizei Trier geladen. Er war für die Durchsuchung der Smartphones und des Tablet-PCs des Angeklagten zuständig. Auf der Speicherkarte in einem Telefon fand er 20 kinderpornografische Bilder. Diese stammen aus der Zeit, als der Angeklagte die Dateien vereinzelt per Whatsapp von Gleichgesinnten bezog. Angesichts der Thematik empfindet der Vorsitzende Richter Josef Thul es als unangebracht, alle Details vor einem Saal voller Schüler auszubreiten. Er beschließt, dass Beweisaufnahme sowie Lebenslauf und Persönlichkeit des Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit diskutiert werden.

Das Urteil: Das Gericht verurteilt den Angeklagten zu einer Jugendstrafe von sechs Monaten auf Bewährung. Problematisch sei, dass seine Neigungen bereits bekannt waren und er sich in Therapie befand, er aber trotzdem derart viele kinderpornografische Dateien ansammelte, so Richter Thul in seiner Urteilsbegründung. Für ihn spreche, dass er seine Tat bedingungslos bekannt habe, "offensichtlich Reue und Scham empfinde" und im November eigenständig eine neue Therapie begonnen habe. Er bekommt vom Gericht die Auflage, seine Therapie fortzusetzen und in seiner Freizeit Abstand von Kindern zu halten. Denn er habe seine Neigung zwar nie ausgelebt, er solle sich jedoch "vorbeugend nicht der Gefahr aussetzen". Beide Parteien nehmen das Urteil an.

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