Im Juli stellt sich die "Auto-Frage"

WITTLICH. Fußgängerzone oder Einbahnstraße? – Entgegen kursierenden Gerüchten ist noch keine endgültige Entscheidung zur Neustraße gefallen. Allerdings gibt es einen Beschlussvorschlag für eine Öffnung, über den der Wittlicher Stadtrat Ende Juli entscheiden wird.

Was ist dran an den Gerüchten, dass die Neustraße bald keine Fußgängerzone mehr sein wird? Auf TV-Nachfrage informiert der Pressesprecher der Stadt, Ulrich Jacoby: "Der Stadtrat wird in seiner Sitzung am 21. Juli im Rahmen der Beschlüsse zum Verkehrsentwicklungsplan auch darüber entscheiden, ob und wie die Verkehrsführung in der Innenstadt verändert wird. Dann wird auch entschieden, ob in der Neustraße Verkehr zugelassen wird." In den entsprechenden Vorberatungen am 31. Mai im Bau- und Verkehrsausschuss und am 1. Juni im Wirtschafts- und Marketingausschuss habe man sich mit dem Thema in "erster Lesung" befasst. Vor der Ratssitzung werde es dort noch eine zweite Vorberatung geben. Bisheriger Stand der Dinge, so Jacoby: "Der aktuelle Beschlussvorschlag sieht eine Öffnung für den Verkehr in der Neustraße von der Himmeroder Straße aus in Richtung Schlossstraße vor." Gerüchte, es sei bereits über Kosten entschieden worden, weist der Pressesprecher zurück: "Stimmt nicht, es wurden keine Haushaltsmittel für die Straßenerneuerung bereitgestellt. Es ist auch keine Änderung des Straßenbelags in der Neustraße geplant." Die Zulassung von KFZ-Verkehr setze zum jetzigen Zeitpunkt keine Investitionen voraus. Es müsse lediglich die Beschilderung verändert werden. Ulrich Jacoby: "Die Haltbarkeit des Straßenpflasters wird von der Inanspruchnahme nach der Öffnung abhängen." Vor dem Hintergrund, dass Anfang des Jahres im Rat argumentiert wurde, man müsse die Neustraße im Zusammenhang mit dem damals noch unbekannten Verkehrsentwicklungsplan (VEP) diskutieren, sagt Ulrich Jacoby: "Der VEP macht zur Neustraße keine Aussage, weil bei dessen Erstellung vom derzeitigen Zustand - Neustraße als Fußgängerzone - ausgegangen wurde." Dabei ist es nicht so, als käme die Neustraße im VEP nicht vor. Er enthält jedenfalls einen Abschnitt "Freigabe der Neustraße für den Individualverkehr Oberstadt in Richtung Marktplatz", also in anderer Richtung als der Beschlussvorschlag lautet. Eher eine Frage des Stadtmarketings

Im VEP steht, eine Freigabe könne "nur bedingt mit den Untersuchungen der Verkehrsabläufe der erarbeiteten Lösungsmöglichkeiten des VEP gesehen werden. Die Öffnung der Neustraße würde nach unserer Einschätzung keine gravierenden Auswirkungen auf das Verkehrsgefüge in der Stadt Wittlich haben." Die Maßnahme sei "weniger aus verkehrsrechtlicher Sicht, sondern überwiegend aus Sicht des Stadtmarketings zu betrachten und zu bewerten." Sollte eine Entscheidung für ein Ende der Fußgängerzone fallen, sagt der Pressesprecher der Stadt: "Wenn der Stadtrat die Verkehrsführung in der Innenstadt ändert, wird dies möglichst schnell umgesetzt." Zu den eventuellen Folgen steht im VEP, es gebe "sicherlich auch Auswirkungen auf die Funktionalität der beiden Knotenpunkte Schlossstraße (Kino) sowie im Bereich Einmündung Himmeroder Straße/Feldstraße". Dort sei mit zusätzlichem Verkehr zu rechnen. Da es aber keine datenmäßige Grundlage gebe, sei eine Prognose über dessen Größenordnung nicht möglich. Allerdings gebe es Folgen für den Maare-Mosel-Radweg: "Eine alternative Streckenführung wäre festzulegen und entsprechend auszuschildern."

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort